100 Euro Bußgeld für Piaggio Ape fahren: Aufmüpfiger Teenager nervt Polizei

Aufmüpfiger Teenager nervt Polizei
100 Euro Bußgeld für Piaggio Ape fahren

Veröffentlicht am 04.07.2025

"Der scheißt si nix" lautet ein in Bayern gern genommener, leicht anerkennender Spruch über Menschen, die Regeln und Vorschriften allenfalls als Interpretationsspielraum betrachten und "einfach ihr Ding machen". Auf einen jungen Herrn aus dem oberbayerischen Stockdorf trifft dieser Spruch hundertprozentig zu. Lange Freude an seiner Aufmüpfigkeit hatte er allerdings nicht, wie die Polizei aus Gauting meldet.

Rundkurs durch den Ort

Mitten in der Nacht knatterte der 17-Jährige am vergangenen Wochenende an einer Polizeistreife in Gauting bei München vorbei. Mit einer Piaggio Ape , dem winzigen Kult-Dreirad aus Italien. Nicht einmal, sondern mehrfach. Eine etwas ungewöhnliche Freizeitbeschäftigung früh um 2 Uhr, fanden auch die Beamten, die den Dreiradfahrer nach der dritten Ehrenrunde zu einem Boxenstopp aufforderten und, davon ist auszugehen, eindrücklich ermahnten, die schlafende Bevölkerung von seiner motorisierten Lebensfreude zu verschonen. Damit hätte die Geschichte auch schon beendet sein können, denn der Ape-Fan kam mit einer mündlichen Verwarnung davon.

Die fand der junge Mann allerdings wenig beeindruckend, ganz im Gegenteil. Eine halbe Stunde nach der Ansprache verlegte er, durchaus frech, seinen Rundkurs direkt vor die Polizeiinspektion der Gautinger Beamten. Dort fuhr der Ape-Pilot "mehrere Runden durch den Kreisel an der Polizeiinspektion Gauting, sodass das 3-rädrige Gefährt fast umkippte. Anschließend fuhr der 17-Jährige in Dauerschleife die Pentenrieder Straße und die Straße An den Holzwiesen in Gauting auf und ab", so der Polizeibericht.

Wichtig §30 der Straßenverkehrsordnung ist unmissverständlich: "Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden."

Das war dann doch ein bisschen zu viel Kühnheit für die Uniformierten, die sich den Nachtschwärmer nun etwas energischer zur Brust nahmen. Ergebnis: Gelohnt hat sich das Ganze für den tollkühnen Dreiradfahrer nicht. Denn nicht nur das jetzt verhängte Bußgeld über 100 Euro für "unnützes Hin- und Herfahren" dürfte schmerzen. Ärger noch dürfte es den Youngster treffen, dass ihn die Beamten bei der Führerscheinstelle für eine Nachschulung empfohlen haben. Dieses "Aufbauseminar" kostet nicht nur mehrere hundert Euro; dadurch wird auch die Probezeit des Führerschein-Neulings verlängert.