Diese Bußgelder drohen im Winter: Warum 50.000 € als Strafe Quatsch sind

Diese Bußgelder drohen im Winter
Warum 50.000 € als Strafe Quatsch sind

ArtikeldatumVeröffentlicht am 11.01.2026
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Maßgeblich sind dabei nicht besondere Winterregeln, sondern die allgemeinen Vorschriften zur Verkehrssicherheit. Sie legen fest, in welchem Zustand ein Fahrzeug geführt werden darf und welche Anforderungen an Sicht, Bereifung und Fahrzeugzustand gelten.

DAS dürfen Sie nicht

Vor Fahrtbeginn müssen alle Scheiben vollständig von Schnee und Eis befreit werden. Die Straßenverkehrsordnung verlangt eine freie Sicht nach vorn und zur Seite. Ein teilweise freigekratztes Sichtfeld vor dem Lenkrad genügt nicht. Gleiches gilt für Außenspiegel, Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten. Sie müssen so frei sein, dass ihre Funktion jederzeit erkennbar ist.

Schnee oder Eis auf dem Fahrzeugdach sind ebenfalls unzulässig. Löst sich die Schneelast während der Fahrt, kann sie auf die Fahrbahn fallen oder nachfolgende Fahrzeuge treffen. Kennzeichen müssen jederzeit vollständig lesbar bleiben. Ist das nicht der Fall, liegt ebenfalls ein Verstoß vor.

Untersagt ist zudem das Warmlaufenlassen des Motors im Stand. Der bundeseinheitliche Bußgeldsatz beträgt 80 Euro. Zusätzlich können Landesimmissionsschutzgesetze angewendet werden. Diese sehen deutlich höhere Bußgeldrahmen vor. Die oft genannten Höchstbeträge von bis zu 50.000 Euro bilden den rechtlichen Rahmen ab, spielen in der Praxis aber nur in Ausnahmefällen eine Rolle.

Winterreifenpflicht in Deutschland?

In Deutschland gelten im Winter die allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und des Bußgeldkatalogs. Eine generelle Winterreifenpflicht besteht nicht, stattdessen die situative Winterreifenpflicht. Entsprechend sind Winterreifen immer dann vorgeschrieben, wenn die Straßenverhältnisse dies erfordern, etwa bei Schnee, Eis, Schneematsch oder Reifglätte.

Wer ohne geeignete Bereifung fährt, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt im Fahreignungsregister. Kommt es zusätzlich zu einer Behinderung oder Gefährdung, erhöhen sich die Sanktionen. Auch bei Unfällen kann fehlende Winterbereifung rechtlich relevant werden.

Wintersportländer mit strengeren Vorgaben

Österreich schreibt bei winterlichen Straßenverhältnissen eine verpflichtende Winterausrüstung vor. Fahrzeuge müssen mit Winterreifen ausgestattet sein oder Schneeketten verwenden, sofern diese vorgeschrieben sind. Bei Verstößen können nicht nur Bußgelder, sondern auch Fahrverbote oder Weiterfahrverbote verhängt werden. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sind hohe Strafrahmen vorgesehen.

Frankreich setzt in vielen Regionen, insbesondere in alpinen Gebieten, ebenfalls auf eine verbindliche Winterausrüstung. Der Zeitraum reicht in der Regel von November bis März. Verstöße werden mit festen Bußgeldern geahndet und können bei Kontrollen zur Stilllegung der Fahrt führen.

In Italien gelten die Wintervorschriften regional. In vielen Alpenregionen sind Winterreifen oder Schneeketten vorgeschrieben. Die Zeiträume und Sanktionen unterscheiden sich je nach Provinz. Wer ohne vorgeschriebene Ausrüstung fährt, muss mit Bußgeldern im zweistelligen bis dreistelligen Bereich rechnen.

Die Schweiz verzichtet auf eine formelle Winterreifenpflicht. Maßgeblich ist dort die Frage, ob ein Fahrzeug unter den gegebenen Bedingungen sicher geführt werden kann. Bei Unfällen oder Behinderungen kann ungeeignete Bereifung zu Bußgeldern, Mithaftung oder Leistungskürzungen durch Versicherungen führen.