Elektromobilität voranbringen: 8-Punkte-Plan der Bundesregierung

8-Punkte-Plan
So fördert die Bundesregierung die Elektromobilität

Zuletzt aktualisiert am 15.04.2025
8 Punkte Plan der Regierung für die Elektromobilität
Foto: Canva/ams

Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat sich auf einen 8-Punkte-Plan verständigt, der den Ausbau der Elektromobilität in Deutschland vorantreiben soll. Ziel ist es, durch gezielte Fördermaßnahmen und steuerliche Erleichterungen den Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge zu beschleunigen. Der Plan wurde im Rahmen des Koalitionsvertrags für die laufende Legislaturperiode am 10. April 2025 vorgestellt und setzt auf einen technologieoffenen Ansatz ohne gesetzliche Quoten.

Ein zentraler Punkt ist die Ausweitung der steuerlichen Vorteile für elektrisch betriebene Dienstwagen. Die sogenannte 0,25-Prozent-Regelung zur Versteuerung des geldwerten Vorteils soll künftig bis zu einem Listenpreis von 100.000 Euro gelten. Zuvor lag die Grenze bei 70.000 Euro. Damit können auch teurere Elektrofahrzeuge als Firmenwagen steuerlich begünstigt werden.

Zusätzlich ist eine Sonderabschreibung für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen vorgesehen. Diese Maßnahme richtet sich insbesondere an gewerbliche Käufer wie mittelständische Betriebe oder Selbstständige, die Investitionen schneller steuerlich geltend machen wollen.

Kfz-Steuerbefreiung verlängert

Die bislang bis 2030 befristete Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos wird bis zum Jahr 2035 verlängert. Dadurch entsteht ein langfristiger Anreiz, emissionsfreie Fahrzeuge zuzulassen. Die Maßnahme betrifft sowohl private als auch gewerbliche Fahrzeughalter.

Ein weiterer Bestandteil des Plans ist ein Förderprogramm für Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen. Es soll aus Mitteln des EU-Klimasozialfonds gespeist werden und einkommensschwächeren Bevölkerungsgruppen den Zugang zu klimafreundlicher Mobilität erleichtern.

Neben rein batterieelektrischen Fahrzeugen sollen auch Plug-In-Hybride (PHEV) und Elektroautos mit Range Extender (EREV) wieder in den Fokus rücken. Eine entsprechende europäische Regulierung wird angestrebt. Diese Antriebsformen gelten als Übergangslösungen, insbesondere für Nutzer mit hoher Reichweitenanforderung.

Ausbau der Infrastruktur

Ein beschleunigter Ausbau der Ladeinfrastruktur gehört ebenfalls zum Maßnahmenpaket. Geplant sind mehr öffentlich zugängliche Ladepunkte für PKW und LKW, der Ausbau von Schnellladestationen sowie die Förderung des gewerblichen Depotladens. Für den Schwerlastverkehr wird außerdem der Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur forciert.

Mautbefreiung für emissionsfreie Lkw

Die derzeitige Mautbefreiung für emissionsfreie Lkw wird über das Jahr 2026 hinaus verlängert. Ein konkreter Endtermin wurde noch nicht genannt. Damit soll Unternehmen im Güterverkehr Planungssicherheit gegeben und ein finanzieller Anreiz für die Umstellung auf emissionsfreie Antriebe geschaffen werden.

Maßnahmen im Überblick:

  • Erhöhung der Preisgrenze für die Dienstwagenbesteuerung auf 100.000 Euro
  • Einführung einer Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge
  • Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung bis 2035
  • Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen
  • Unterstützung für PHEVs und EREVs
  • Ausbau der Ladeinfrastruktur inklusive Schnellladen und Depotladen
  • Verlängerung der Mautbefreiung für emissionsfreie Lkw
  • Aufbau einer Wasserstoff-Infrastruktur für Nutzfahrzeuge