Ein Urteil des Landgerichts München I (Aktenzeichen 7 O 7655/25) könnte für Renault gravierende Folgen haben: Das Gericht untersagte dem französischen Autohersteller den Verkauf der Modelle Clio und Mégane in Deutschland, weil diese nach Ansicht der Richter ein standardessenzielles Ethernet-Patent des US-Technologieunternehmens Broadcom verletzen. Nach Auffassung der 7. Zivilkammer liegt sowohl eine Patentverletzung als auch eine zumutbare Lizenzforderung vor, die Renault hätte akzeptieren müssen. Der Branchendienst IP Fray hatte zuerst über die Entscheidung berichtet.
Renault verletzt Ethernet-Patent
Im Zentrum des Verfahrens steht das Patent EP1903733, das für den Ethernet-Standard IEEE 802.3bw essenziell ist. Ethernet wird in modernen Fahrzeugen unter anderem für die Datenkommunikation von Navigations- und Telematiksystemen genutzt. Konkret beanstandet wurden das Navigationssystem des Clio (siehe Video und Fotoshow) sowie die Telematik-Steuereinheit des Mégane, in denen unterschiedliche Chipsätze von Zulieferern zum Einsatz kommen.
Besonders brisant: Das Gericht ordnete neben dem Verkaufsverbot auch den Rückruf und die Vernichtung der betroffenen Produkte an. Allerdings ist es noch nicht so weit und Renault muss den Verkauf beider Modelle nicht unmittelbar einstellen. Das Urteil wird erst dann vollstreckt, wenn Broadcom eine Sicherheitsleistung in mehrfacher Millionenhöhe bei Gericht hinterlegt. Dies sei derzeit nicht der Fall, sagt ein Markensprecher gegenüber auto motor und sport.
Renault bestätigte das Urteil und plant, dagegen vorzugehen. "Wir haben die Entscheidung des Münchner Landgerichts vom 5. Februar 2026 zur Kenntnis genommen. Wir weisen sie entschieden zurück und werden umgehend Berufung einlegen", so der Sprecher weiter. Außerdem habe Renault zwei Verfahren zur Nichtigerklärung des betreffenden Patents eingeleitet, "für die wir nach unserer Einschätzung über solide Argumente verfügen". Wie mehrere Medien berichten, ist es nun allerdings wahrscheinlich, dass beide Parteien in außergerichtliche Verhandlungen treten und sich perspektivisch einigen, wie es bei Patentstreitigkeiten häufig passiert. In diesem Fall könnte Renault rückwirkend Lizenzzahlungen an Broadcom leisten.
Renault als "unwilliger Lizenznehmer"
Rechtlich entscheidend war die FRAND-Bewertung. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Broadcoms weltweites Lizenzangebot für sein umfangreiches Patentportfolio innerhalb des zulässigen FRAND-Rahmens lag, während Renaults Gegenangebot deutlich darunter blieb. Damit galt Renault als "unwilliger Lizenznehmer" – eine Einordnung, die regelmäßig zur Unterlassung führt. FRAND steht für Fair, Reasonable, And Non-Discriminatory. Die Bewertung nach diesen Grundsätzen soll den Zugang zu geschützten Technologien sichern und Kartellrechtsverstöße durch Patentinhaber verhindern. Letztlich basiert sie auf Einzelfallprüfungen. Ziel sind Standards mit einheitlicher Gebührenregelung, damit die Patentnahme quasi wie eine Warenbestellung ablaufen kann.
Das Urteil reiht sich in eine Serie einflussreicher SEP-Entscheidungen aus München und dürfte die Diskussion um Lizenzmodelle für nicht-zellulare Fahrzeugstandards wie Ethernet neu anfachen. Anders als bei Mobilfunk-SEPs existiert hier bislang kein branchenweiter Patentpool, was Autobauer künftig stärker unter Druck setzen könnte.












