Gesetz zu Lade-Preis-Transparenz: Hohe Bußgelder für Ladesäulen-Betreiber

Gesetz zu Lade-Preis-Transparenz
Hohe Bußgelder für Ladesäulen-Betreiber

ArtikeldatumVeröffentlicht am 27.03.2026
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2/2021, Aral Pulse
Foto: Aral

Betreiber öffentlicher Ladesäulen müssen künftig sämtliche Kosten vor Beginn des Ladevorgangs klar ausweisen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Das Vorhaben befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Der Entwurf wurde im Kabinett beschlossen, muss jedoch noch den Bundestag passieren und anschließend vom Bundesrat behandelt werden. Erst danach kann die Regelung in Kraft treten.

Hintergrund und rechtliche Lücke

Ausgangspunkt ist die europäische Alternative Fuels Infrastructure Regulation, die seit April 2024 gilt. Sie verpflichtet Betreiber bereits zu transparenten Preisangaben beim Laden. In Deutschland fehlte jedoch bisher eine rechtliche Grundlage, um Verstöße wirksam zu sanktionieren.

Diese Lücke soll nun geschlossen werden. Grundlage dafür ist eine Anpassung des Preisangabenrechts. Gleichzeitig sollen nationale und europäische Vorschriften stärker miteinander verzahnt werden, um eine einheitliche Anwendung zu ermöglichen.

Konkrete Vorgaben für Ladepunkte

Im Zentrum stehen Schnellladesäulen mit einer Leistung ab 50 Kilowatt, die seit April 2024 errichtet wurden. Dort müssen alle Preisbestandteile vor dem Start des Ladevorgangs eindeutig dargestellt werden.

Für andere Ladepunkte ist eine feste Reihenfolge der Preisangaben vorgesehen, damit einzelne Kosten nicht hervorgehoben oder verschleiert werden können.

• Preis pro Kilowattstunde steht an erster Stelle
• zeitbasierte Entgelte wie Minutenpreise folgen danach
• zusätzliche Pauschalen werden zuletzt genannt

Auch Anbieter von Mobilitätsdiensten werden einbezogen. Sie müssen sämtliche Preisbestandteile einschließlich möglicher Roaming-Gebühren vorab digital bereitstellen. Erfolgt dies nicht vollständig oder rechtzeitig, kann dies als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.

Bußgelder und politische Einordnung

Der Bußgeldrahmen von bis zu 100.000 Euro orientiert sich an bestehenden Regelungen aus dem Telekommunikationsrecht. Ziel ist eine spürbare Abschreckung bei Verstößen gegen die Preisvorgaben.

Nach Darstellung aus Regierungskreisen entstehen für Betreiber keine neuen inhaltlichen Pflichten. Vielmehr sollen bestehende Vorgaben künftig konsequent durchgesetzt werden. Auch ältere Schnellladesäulen bleiben über nationale Regelungen erfasst und können bei Verstößen sanktioniert werden.

Reaktionen von Verbänden

Der Verbraucherzentrale Bundesverband unterstützt die geplanten Bußgelder. Gleichzeitig wird kritisiert, dass unklar bleibt, wann Preise als angemessen oder nicht diskriminierend gelten.

Branchenvertreter verweisen auf mögliche Unsicherheiten bei der praktischen Umsetzung. Insbesondere die Definition vollständiger Preisinformationen könne weiterer Klärung bedürfen.

Auswirkungen für Fahrer von Elektroautos

Für Nutzer von Elektroautos bedeutet der Entwurf vor allem mehr Transparenz. Preise sollen vor Beginn des Ladevorgangs vollständig sichtbar sein und nicht erst auf der späteren Abrechnung erscheinen.

Unterschiedliche Tarifmodelle bleiben weiterhin möglich. Entscheidend ist, dass alle Kostenbestandteile klar erkennbar sind. Für Betreiber ergibt sich daraus die Notwendigkeit, ihre Systeme und Anzeigen entsprechend anzupassen.

Fazit