Der Bundesgerichtshof hat die Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen BMW und Mercedes-Benz zurückgewiesen (Aktenzeichen VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23). Damit scheitert der Versuch, die Hersteller per Zivilrecht zu einem festen Termin für ein Verbrenner-Aus zu verpflichten. Bereits die Vorinstanzen in München und Stuttgart hatten ähnlich entschieden.
Die DUH wollte erreichen, dass die Autobauer spätestens ab 2030 keine neuen Fahrzeuge mit Verbrenner mehr verkaufen (in der Bildergalerie sehen Sie die CO₂-Bilanz von E-Autos versus Verbrenner). Alternativ brachte sie spätere Zeitpunkte bis 2045 oder 2050 ins Spiel.
Kein individuelles CO₂-Budget für Unternehmen
Ein CO₂-Budget existiert nach Auffassung des Gerichts nur auf staatlicher Ebene, nicht für einzelne Unternehmen oder Branchen. Die Kläger argumentierten, dass der hohe CO₂-Ausstoß der Hersteller ihre künftigen Freiheitsrechte einschränkt. Der BGH folgt dieser Argumentation nicht. Die Richter erkennen keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Geschäftstätigkeit der Hersteller.
Damit stellt das Gericht klar: Solange Unternehmen geltende Gesetze einhalten, entsteht keine zusätzliche zivilrechtliche Verpflichtung zu weitergehenden Emissionsreduktionen.
Abgrenzung zum Klimabeschluss des Verfassungsgerichts
Die DUH stützte ihre Klage maßgeblich auf den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Damals verpflichteten die Richter den Staat, Klimaschutzmaßnahmen konkreter und langfristiger zu regeln.
Der BGH grenzt diesen Fall nun deutlich ab. Die damalige Entscheidung richtete sich an den Gesetzgeber – nicht an private Unternehmen. Diese Differenz bildet den Kern des Urteils – und erklärt auch die Entscheidungen der Vorinstanzen.
Politik trägt die Verantwortung
Klimaschutz erfordert aus Sicht der Richter eine politische Abwägung verschiedener Interessen – wirtschaftlich, gesellschaftlich und technologisch. Diese Abwägung fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gerichte. Stattdessen muss der Gesetzgeber verbindliche Rahmenbedingungen setzen, etwa über Emissionsgrenzen oder regulatorische Vorgaben.

Die DUH hat geklagt und verloren: Der Bundesgerichtshof stellt in seinem Urteil klar, dass es ausreicht, wenn sich die Autohersteller an bestehende Gesetze halten. Diese auszugestalten ist Sache der Politik.
Bedeutung für Hersteller und Markt
Für BMW, Mercedes und die gesamte Automobilindustrie schafft das Urteil Planungssicherheit. Hersteller halten sich weiterhin an bestehende Klimaschutzgesetze, müssen aber keine zusätzlichen juristischen Verschärfungen auf Basis von Einzelklagen befürchten.
In der EU gilt derzeit das Ziel, ab 2035 keine neuen Fahrzeuge mit klassischen Verbrennern mehr zuzulassen – wobei eine Verschiebung des Termins nach hinten bereits konkret diskutiert wird.
Reaktionen von DUH und den Autoherstellern
Die DUH prüft jetzt weitere rechtliche Schritte, einschließlich einer möglichen Verfassungsbeschwerde.
Die Autobauer betonen, dass Klimaschutz Teil ihrer Strategie bleibt. Gleichzeitig verweisen sie auf die Notwendigkeit klarer und verlässlicher politischer Rahmenbedingungen.












