Die Nachrüstung von Fahrzeug-Scheinwerfern mit LED-Lampen hat in den vergangenen Jahren kräftig Fahrt aufgenommen. Die Ausrüster Osram und Philips bieten mittlerweile eine Reihe von Produkten an, die für den Einsatz in Halogen-Scheinwerfern entwickelt wurden. Osram hatte 2020 mit der Night Breaker LED die ersten Nachrüstlösungen auf den Markt gebracht, Philips zog mit der Ultinon Pro6000 Boost LED nach.
Für die legalen Nachrüstlampen von Osram und Philips existieren detaillierte Kompatibilitätslisten, die den zulässigen Einsatzbereich für jedes Fahrzeugmodell dokumentieren. Osram veröffentlicht beispielsweise Listen für Night Breaker H7, H4 und H1. Philips stellt die Liste für die Ultinon Pro6000 Boost LED zur Verfügung. Wichtig dabei: Fahrzeuge mit Halogenlicht können nur dann legal auf LED-Technik umgerüstet werden, wenn die Lampe für den Scheinwerfertyp und das spezifische Modell freigegeben ist. Adapter oder spezielle Einbauhinweise müssen dabei ebenfalls beachtet werden, um die Vorschriften einzuhalten.
Nur mit Prüfung erlaubt
Die rechtliche Situation in Deutschland sieht vor, dass jede Nachrüstung an Scheinwerfern nur mit einer zugelassenen Lichtquelle erfolgen darf. Osram und Philips haben ihre Produkte daher mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geprüft und für bestimmte Fahrzeuge freigegeben. Eine allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) gibt vor, in welchen Fahrzeugmodellen die jeweilige LED-Lampe verwendet werden darf. Selbst wenn die Lampe mechanisch in ein anderes Fahrzeug des gleichen Herstellers passt, darf sie dort nicht verbaut werden. Das gilt für H7-, H4- und H1-LEDs gleichermaßen.
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Dabei muss nicht jedes einzelne Auto, für das eine Freigabe erfolgen soll, auf den Prüfstand. Stattdessen werden lediglich die Originalscheinwerfer im Lichtkanal getestet. Dennoch ist das angesichts der Vielzahl der Modelle im Bestand ein enormer Aufwand und erklärt, warum mitunter Monate vergehen, bevor ein bestimmtes Auto endlich in die Kompatibilitätslisten aufgenommen wird. So wurde die Freigabe-Liste von Osram seit der Premiere im Jahr 2020 von wenigen Dutzend auf hunderte Modelle erweitert.
H11-LED für Alle
Besondere Beachtung verdient die Osram Night Breaker LED Smart ECE H11. Diese Lampen besitzen eine allgemeine bauartrechtliche Zulassung für alle Fahrzeuge in Europa, die mit H11-Lampen ausgestattet sind. Das bedeutet, dass sie ohne Kompatibilitätslisten, Aufkleber oder Mitführpflichten eingebaut werden können – einfacher geht es nicht.
Der Entwicklungs- und Prüfaufwand, den Philips und Osram betreiben, hat seinen Preis. So kann ein Zweier-Satz-LED-Leuchten schon einmal über 100 Euro kosten. Wer sich deshalb im Internet nach preiswerten No-Name-Nachrüstlösungen unbekannter Anbieter umsieht, kann einen legalen Einbau komplett vergessen, von möglichen Sicherheits-Risiken und Qualitäts-Aspekten ganz abgesehen. Der Einbau solcher nicht genehmigter Lampen führt dazu, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.
Das gilt leider auch für die Verwendung der hochwertigen Nachrüstlösungen von Philips und Osram für Autos, die nicht auf der Kompatibilitätsliste stehen.
Das sagt der TÜV
Nicht genehmigte Änderungen an lichttechnischen Einrichtungen zählen als technische Veränderungen am Fahrzeug. Dies hat rechtliche Konsequenzen: Die Betriebserlaubnis erlischt, der Versicherungsschutz kann eingeschränkt werden, und es drohen Bußgelder bei Verkehrskontrollen. Eine nachträgliche Einzelabnahme, wie sie bei anderen Tuning-Maßnahmen möglich ist, ist für Scheinwerfer und Leuchtmittel nicht möglich.
"Alte Lampe raus aus dem Gewinde, neue LED-Lichtquelle rein – so einfach funktioniert das bei Fahrzeugen nicht", erklärt dazu Fabian Stahl, Leiter des Lichtlabors vom TÜV Rheinland. Der Hintergrund: Scheinwerfer und Rückleuchten zählen zu den "lichttechnischen Einrichtungen". Damit solche Bauteile in Fahrzeugen verwendet werden dürfen, müssen sie stets zusammen mit einer bestimmten Lampenart zugelassen sein. "Hersteller stimmen bei einem Scheinwerfer Linsen und Reflektoren präzise auf die verwendete Lichtquelle ab, damit das Licht exakt dort auf der Fahrbahn landet, wo es hingehört", so Stahl.
Durch die Prüfung im Lichtlabor stellen Hersteller sicher, dass die Lichtverteilung korrekt ist, die Fahrbahn ausreichend ausgeleuchtet wird und andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden. Fahrzeuge, deren Scheinwerfer mit nicht genehmigten LED-Lampen ausgerüstet werden, dürfen offiziell nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Auch bei Fahrten ins europäische Ausland sind die nationalen Vorschriften zu beachten, um keine Rechtsverstöße zu begehen.












