Vom 1. Januar 2023 an wird die Lkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen teurer. Die Bundesregierung hat nun eine Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen.
Vom 1. Januar 2023 an wird die Lkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen teurer. Die Bundesregierung hat nun eine Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen.
Hintergrund ist, dass sich nach einer Richtlinie des EU (1999/62/EG) die Mautgebühren an den Baukosten, den Betriebskosten sowie der Instandhaltung und dem Ausbau des Verkehrswegenetzes orientieren müssen – neben der tatsächlich verursachten Kosten für Luftverschmutzung und Lärmbelastung, die seit 2022 mitberechnet werden dürfen. Ein Wegekostengutachten für den Zeitraum von 2023 bis 2027 hat die neuen Mautsätze ermittelt.
Aktuell ist die Maut in drei Teilbereiche aufgesplittet: Gebühr für die Infrastrukturkosten pro Kilometer, eine Gebühr für die verursachte Luftverschmutzungskosten je Kilometer sowie eine Gebühr für die Lärmbelästigung. Letztere wird fix mit 0,2 Euro-Cent berechnet, der Luftverschmutzungsanteil ist über die Schadstoffklasse geregelt, der Infrastruktur-Satz abhängig vom Gewicht und den Achsen.
Entsprechend kostet aktuell ein Kilometer für einem Lkw über 18 Tonnen mit drei Achsen und der besten Schadstoffklasse Euro 6 genau 16,9 Eurocent (Luftgebühr: 1,2 Cent; Lärmgebühr: 0,2 Cent, Infrastruktur-Anteil: 15,5 Cent).
Ab dem 1.1.2023 ist auch der Lärmanteil an das Gesamtgewicht und die Achsanzahl gekoppelt. Sie beträgt für unseren Beispiel-Lkw 1,6 Cent, dazu steigt die Gebühr für die Luftverschmutzung auf 2,2 Cent, der Infrastruktur-Anteil sinkt hingegen auf 14,3 Cent. Insgesamt kostet der Kilometer künftig dann 18,1 Cent.
Dank der höheren Preise erwartet die Bundesregierung in den fünf Jahren zwischen 2023 und 2027 Einnahmen in Höhe von 41,5 Milliarden Euro. Das Bundesverkehrsministerium schließt deshalb nicht aus, dass "die Weitergabe der gestiegenen Transportkosten zu höheren Preisen für die transportierten Waren führen" kann. Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau seien jedoch nicht zu erwarten.
Erst im kommenden Jahr soll es nach dem Koalitionsvertrag der Regierungsparteien in einem separaten Änderungsgesetz zu einer Differenzierung nach CO2-Ausstoß kommen. Dann sollen auch Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen in die Lkw-Maut einbezogen werden.
2021 registrierte das Bundesamt für Güterverkehr 24,25 Milliarden Kilometer Fahrleistungen von Mautfahrzeugen aus dem Inland, 0,8 Prozent mehr als 2020. Fahrzeuge aus dem Ausland – davon die meisten aus Polen – absolvierten im vergangenen Jahr 17,5 Milliarden Kilometer, 8,1 Prozent mehr als im Jahr davor.
Die Bundesregierung darf sich von 2023 an über deutlich mehr Einnahmen aus der Lkw-Maut freuen – der zweistellige Milliardenbetrag fließt in die Infrastruktur. Der Nachteil: die transportierten Waren werden teurer, das Bundesverkehrsministerium sieht jedoch keinen Anstieg für die Verbraucherpreise.