Fahrverbote auf deutschen Straßen: Das gilt an Fronleichnam

Fahrverbote auf deutschen Straßen
Das gilt an Fronleichnam

ArtikeldatumVeröffentlicht am 03.06.2026
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Autobahn leer
Foto: imageBROKER/Wilfried Wirth via Getty Images

Für einen Teil des Güterverkehrs gilt ein Fahrverbot in den Bundesländern, in denen Fronleichnam am Donnerstag (4.6.) ein Feiertag ist. Also in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. Betroffen sind schwere Lastwagen und Gespanne, aber es gibt Ausnahmen.

Gesetzliche Grundlage regelt den Zeitraum

Das Fahrverbot ist in § 30 der Straßenverkehrs-Ordnung festgelegt. Dort ist geregelt, dass bestimmte Lkw an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr nicht unterwegs sein dürfen. Die Vorschrift gilt nicht nur auf Autobahnen, sondern auf allen öffentlichen Straßen.

Fronleichnam fällt unter diese Regelung, eben sowie der darauffolgende Sonntag, der vom normalen Wochenendfahrverbot betroffen ist.

Diese Fahrzeuge sind betroffen

Betroffen sind Lastwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen. Zusätzlich gilt das Verbot für alle Lkw mit Anhänger, unabhängig vom Gewicht. Pkw und leichtere Transporter dürfen weiterhin fahren.

  • Fahrverbot von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr
  • betrifft Lkw über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger
  • gilt auf allen öffentlichen Straßen

Ausnahmen für bestimmte Transporte

Nicht jede Fahrt ist untersagt. Ausnahmen gelten etwa für Transporte leicht verderblicher Waren wie frische Lebensmittel. Auch Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr oder Katastrophenschutz sind nicht betroffen. In besonderen Fällen können Unternehmen zudem eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Damit bleibt ein Teil des Güterverkehrs auch an Feiertagen möglich, wenn ein besonderer Bedarf besteht. Die Ausnahmen sind jedoch klar begrenzt und an Bedingungen geknüpft.

Folgen für Verkehr und Reisezeiten

Im Alltag zeigt sich die Regelung vor allem durch weniger Schwerverkehr auf Autobahnen. Gerade an Reisetagen rund um Fronleichnam kann das für einen gleichmäßigeren Verkehrsfluss sorgen.

Gleichzeitig verlagern viele Unternehmen ihre Fahrten auf die Tage davor oder danach. Besonders am Mittwoch (3.6.) sowie am folgenden Freitag und Samstag sind die Fernstraßen deshalb oft stärker belastet.

Fazit