Bei der Auswertung der Aufnahme fiel den Beamten nämlich auf, dass sich im Führerhaus eine Katze befand. Die hockte offensichtlich auf dem Armaturenträger und schien das Verkehrsgeschehen zu beobachten. Leider nahm die Polizei genau das zum Anlass, um dem Brummi-Fahrer noch eine weitere Strafe aufzubrummen. Denn die Katze saß im Lkw offenbar ohne erkennbare Sicherung. Damit geht es in dem Fall nicht nur um einen Tempoverstoß, sondern auch um die Frage der Ladungssicherung.
Denn Tiere gelten im Straßenverkehr als Ladung. Sie müssen so untergebracht und gesichert sein, dass sie selbst bei einer starken Bremsung oder einem plötzlichen Ausweichmanöver ihre Position nicht verändern und niemanden gefährden.
Gerade im Führerhaus kann ein frei bewegliches Tier problematisch werden. Neben der Verletzungsgefahr bei einem Aufprall spielt auch die Ablenkung eine Rolle. Deshalb sind Transportboxen oder spezielle Geschirre mit Gurtbefestigung gängige und anerkannte Sicherungsmethoden. Daher bekam der Fahrer noch eine Strafe für die nicht gesicherte "Mieze" von 35 Euro.
Bußgeld für den Tempoverstoß auf der Autobahn
Für Lkw gelten auf Autobahnen grundsätzlich strengere Geschwindigkeitsvorgaben als für Pkw. Überschreitungen werden nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog sanktioniert. Bei einer Überschreitung von bis zu zehn km/h außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt das Bußgeld 60 Euro. Punkte im Fahreignungsregister fallen in diesem Bereich noch nicht an.
Maßgeblich ist jeweils die tatsächlich festgestellte Überschreitung nach Toleranzabzug.
Sanktionen bei unzureichender Ladungssicherung
Unabhängig vom Tempoverstoß kann bei einer nicht ordnungsgemäßen Sicherung der Ladung ein weiteres Verwarnungsgeld verhängt werden. Die Regelsätze lauten:
Ob eine einfache Verwarnung oder ein höherer Regelsatz zur Anwendung kommt, hängt davon ab, ob eine konkrete Gefährdung festgestellt wird.





