Im Baustellenbereich, in dem 80 km/h erlaubt sind, wurde sein BMW mit 229 km/h gemessen. Die Verkehrspolizei Erlangen stoppte das Fahrzeug gegen 2:40 Uhr und leitete ein Verfahren ein.
Warum der Fahrer weiterfahren durfte
Nach Angaben des Polizeipräsidiums Mittelfranken stammt der Fahrer aus Rumänien und konnte nach der Kontrolle seine Fahrt fortsetzen, musste aber eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000 Euro hinterlegen. Zusätzlich benannte er einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland. Diese Maßnahmen sind üblich, wenn Fahrer keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben.
Ein unmittelbares Fahrverbot konnte die Polizei nicht verhängen. Solche Maßnahmen werden in Deutschland grundsätzlich erst nach Abschluss eines Bußgeldverfahrens wirksam. Die Polizei vor Ort ist rechtlich nicht befugt, ein Fahrverbot direkt auszusprechen. Sie kann lediglich die Ordnungswidrigkeit aufnehmen und die notwendigen Sicherungsmaßnahmen treffen.
Was dem Fahrer nun droht
Der Verstoß liegt deutlich über der Grenze für besonders schwere Geschwindigkeitsüberschreitungen. Maßgeblich ist dabei deutsches Recht, da der Verstoß in Deutschland begangen wurde.
- Überschreitung um 149 km/h
- Bußgeld voraussichtlich im vierstelligen Bereich
- Zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg
- Fahrverbot von mindestens drei Monaten
Die Punkte werden auch bei ausländischen Fahrern eingetragen. Sie wirken sich zwar zunächst nur in Deutschland aus, können aber relevant werden, wenn der Fahrer erneut auffällt oder längerfristig im Inland unterwegs ist.
Das Fahrverbot gilt ebenfalls in Deutschland. Der Fahrer darf in dieser Zeit kein Kraftfahrzeug im Bundesgebiet führen. Ob und wie sich das zusätzlich auf seine Fahrerlaubnis im Heimatland auswirkt, hängt von den jeweiligen nationalen Regelungen und möglichen Informationsaustauschen innerhalb der EU ab.
Die Vollstreckung des Bußgelds ist durch die hinterlegte Sicherheitsleistung abgesichert. Sollte der endgültige Betrag darüber liegen, kann die Differenz nachgefordert werden. Die Vollstreckung innerhalb der EU ist ab 70 Euro im Herkunftsland möglich.
Anm. d. Red.: Das Aufmacherfoto ist ein KI-generiertes Schmuck-Bild und zeigt nicht die reale Raser-Szene.





