Denn statt eines vergleichbar kleinen Verwarngeldes von 20 Euro, standen mehr als 175 Euro und ein Punkt in Flensburg im Bußgeldbescheid. Der Audi wurde im Verfahren nämlich nicht als Pkw, sondern als Lastkraftwagen eingestuft. Mit erheblichen Folgen für die Bewertung des Tempoverstoßes. Während für Pkw an dieser Stelle auf der A3 eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h galt, dürfen Lkw auf Autobahnen grundsätzlich maximal 80 km/h fahren.
"Rechnerisch ergibt sich nach Toleranzabzug eine Überschreitung von 28 km/h, dafür werden außerorts 175 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig", erklärte Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von "Geblitzt.de".
Der Fahrer legte daraufhin Einspruch gegen den Bescheid ein. Nach Angaben des Portals wurde das Verfahren im Mai 2026 durch das Amtsgericht Montabaur eingestellt. "Da in Bußgeldbescheiden regelmäßig Fehler passieren, sollten Betroffene sie immer sorgfältig auf Plausibilität prüfen und im Zweifel einen Anwalt hinzuziehen. Wichtig ist, für den Einspruch die Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids einzuhalten", sagte Louven weiter.
Ähnlicher Fall bereits zuvor auf der A3
Es handelt sich offenbar nicht um den ersten vergleichbaren Fall in Rheinland-Pfalz. Bereits im September 2025 war auf der A3 bei Windhagen ein Ford-Kleinwagen ebenfalls als Lkw eingestuft worden. Damals drohten dem Fahrer sogar 960 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Der Bußgeldbescheid in Höhe von 203,50 Euro inklusive Gebühr und Auslagen.
Als mögliche Ursache wird die Auswertung der Messfotos genannt. Wie auf den "Blitzer"-Bildern gut zu erkenne ist, befand sich jeweils ein Bus bzw. Lkw auf der Gegenfahrbahn. Dadurch könne es in bestimmten Situationen zu fehlerhaften Fahrzeugklassifizierungen kommen. Der Hersteller der Messanlage weise in technischen Unterlagen selbst auf solche möglichen Fehlzuordnungen hin.
Trotz automatischer Systeme erfolgt in Bußgeldverfahren normalerweise zusätzlich eine manuelle Prüfung durch die zuständige Behörde. In beiden Fällen sei die falsche Einstufung dabei jedoch nicht aufgefallen.
Fahrzeugklasse entscheidet über die Strafe
Die Fahrzeugklasse spielt im Verkehrsrecht bei Geschwindigkeitsverstößen eine zentrale Rolle. Für Pkw gilt auf Autobahnen grundsätzlich keine generelle Höchstgeschwindigkeit, sofern keine Beschilderung vorhanden ist. Lkw über 3,5 Tonnen dürfen dagegen maximal 80 km/h fahren.
Bereits kleine Fehler bei der Fahrzeugzuordnung können deshalb erhebliche Auswirkungen auf die Höhe eines Bußgelds, Punkte in Flensburg oder mögliche Fahrverbote haben. Gerade bei automatisierten Messverfahren wird deshalb regelmäßig empfohlen, Bescheide sorgfältig zu prüfen.





