Niedrigwasser am Rhein und Co.: Diese Bundesländer lockern jetzt das Lkw-Fahrverbot

Niedrigwasser am Rhein und Co.
Diese Bundesländer lockern jetzt das Lkw-Fahrverbot

ArtikeldatumVeröffentlicht am 10.08.2026
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Sie gelten allerdings nicht für sämtliche Lastwagen, sondern nur für Transporte, die unmittelbar oder mittelbar mit den Folgen des Niedrigwassers zusammenhängen. Bereits seit Sonntag, 9.8.2026, griffen die neuen Regeln erstmals. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete, waren beispielsweise in Nordrhein-Westfalen bereits Lastwagen unterwegs, die von der Ausnahme Gebrauch machten. Das NRW-Verkehrsministerium hatte zuvor Beförderungen und Leerfahrten freigegeben, sofern sie der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers am Rhein dienen.

Niedrige Pegel schränken Frachtschiffe ein

Grund für die Lockerungen sind die niedrigen Wasserstände auf wichtigen deutschen Wasserstraßen. Viele Frachtschiffe können derzeit nur einen Teil ihrer üblichen Ladung transportieren. Dadurch fehlen Kapazitäten für den Transport von Rohstoffen und anderen Gütern.

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger hatte deshalb mit Wirtschaftsverbänden und Unternehmen über kurzfristige Gegenmaßnahmen beraten. Anschließend wurden unter anderem zusätzliche Transportmöglichkeiten auf Straße und Schiene angekündigt. Über Ausnahmen vom Lkw-Fahrverbot entscheiden jedoch die Länder. Deshalb gelten derzeit unterschiedliche Regelungen.

Diese Bundesländer lockern das Lkw-Fahrverbot

Vier Bundesländer haben entsprechende Ausnahmen erlassen. Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen befristen ihre Regelungen zunächst bis Ende August. Rheinland-Pfalz und das Saarland lassen Ausnahmen bis längstens Ende September zu. Sachsen-Anhalt hat eine Lockerung dagegen abgelehnt.

Eine Besonderheit gibt es in Nordrhein-Westfalen. Dort dürfen die betroffenen Lastwagen während der Sommerferien auch samstags fahren. Normalerweise gilt zwischen dem 1.7. und 31.8. auf bestimmten stark belasteten Autobahnen und Bundesstraßen zusätzlich das Ferienfahrverbot. Es beschränkt den Lkw-Verkehr samstags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr.

Das Sonntagsfahrverbot wird nicht generell aufgehoben

Für den übrigen Güterverkehr ändert sich nichts. Das reguläre Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach Paragraf 30 Absatz 3 StVO bleibt bestehen. Es betrifft grundsätzlich Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger und gilt an Sonn- und Feiertagen zwischen 00:00 und 22:00 Uhr.

Auch mit den Ausnahmen lässt sich der Ausfall auf den Wasserstraßen nur teilweise ausgleichen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) erklärte gegenüber der "Rheinischen Post", die Verlagerung von Gütern auf Straße und Schiene könne die Folgen des Niedrigwassers abmildern, die fehlenden Transportkapazitäten aber nicht vollständig ersetzen.

Wirtschaft begrüßt die Lockerungen

Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Oliver Krischer begründet die Ausnahme mit den Folgen für die Unternehmen. "Die Einschränkungen stellen viele Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen", sagte der Grünen-Politiker laut dpa. Mit der Regelung solle sichergestellt werden, "dass Lieferketten aufrechterhalten und Versorgungsengpässe vermieden werden können".

Auch die Logistikbranche unterstützt die Entscheidung. "Wir sind im Gegensatz zu Schiff und Bahn nicht an feste Wege gebunden und werden die Waren dorthin bringen, wo der Kunde sie benötigt", sagte Bernhard Philipps, Vorsitzender des Verbands Spedition und Logistik NRW, gegenüber dem WDR. Der stellvertretende BDI-Hauptgeschäftsführer Holger Lösch forderte gegenüber der "Rheinischen Post" eine schnelle Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen.

Verdi kritisiert zusätzliche Sonntagsfahrten

Kritik kommt von der Gewerkschaft Verdi. "Der Vorstoß geht zu Lasten der Beschäftigten im Transport- und Logistikgewerbe und stellt die gesetzlich geschützten Sonn- und Feiertage als Tage der Ruhe und Erholung in Frage", sagte Uwe Köpke, Bereichsleiter für Postdienste, Speditionen und Logistik, der Nachrichtenagentur. Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) lehnt die Maßnahmen ab. BUND-Chef Olaf Bandt kritisierte gegenüber der "Rheinischen Post" zusätzliche Lkw-Verkehre und Eingriffe in die Flüsse. Der Verband fordert stattdessen einen stärkeren Schutz natürlicher Flusslandschaften, um den Wasserrückhalt zu verbessern.

Da die Länder über die Ausnahmen entscheiden, kann sich die Liste kurzfristig ändern. Ob weitere Landesregierungen nachziehen, hängt auch von der Entwicklung der Pegelstände und dem Bedarf an zusätzlichen Transportkapazitäten ab.

Fazit