Nürburgring-Fahrer aufgepasst: Auch in der Grünen Hölle gilt Richtgeschwindigkeit

Nürburgring-Fahrer aufgepasst
Auch in der Grünen Hölle gilt Richtgeschwindigkeit

ArtikeldatumVeröffentlicht am 02.07.2026
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Nürburgring, Kurvenfahrt
Foto: Archiv

Auf der Nürburgring-Nordschleife gilt bei sogenannten Touristenfahrten, bei denen Privatleute mit ihrem eigenen Auto auf der Rennstrecke fahren können, die auf Autobahnen übliche Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Das entschied das Landgericht Koblenz laut Mitteilung vom Mittwoch, 01.07.2026.

Im verhandelten Fall (5 O 212/24) war der Porsche der Klägerin auf der Rennstrecke mit ungeklärter Geschwindigkeit auf die Ölspur eines vorausfahrenden Wagens geraten und verunfallt. Am Fahrzeug entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 100.000 Euro. Den wollte die Klägerin vom Verursacher der Ölspur erstattet haben. Das Gericht verneinte allerdings eine alleinige Verantwortung des Vorausfahrenden.

Wer zu schnell fährt, haftet mit

Auch wenn der Fahrer des vorausfahrenden Wagens grundsätzlich haftet, sprach das Landgericht Koblenz der Fahrerin eine Mitschuld von 20 Prozent zu. Sie konnte nicht nachweisen, dass sie sich an die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gehalten hat, als sie auf die Ölspur geriet. In der Begründung des Gerichts heißt es: Ein "Idealfahrer" hätte die Ölspur womöglich früher erkannt und den Unfall vermeiden können. Damit trägt die Klägerin einen Teil der Verantwortung für den Crash.

Das Urteil wurde bereits im Juni gefällt, ist aber noch nicht rechtskräftig.

Die Regeln für Touristenfahrten

Auf der Nürburgring-Nordschleife gilt bei Touristenfahrten die Straßenverkehrsordnung und das Rechtsüberholverbot. Zudem müssen die eingesetzten Fahrzeuge der StVZO entsprechen. Ausgeschlossen von den Touristenfahrten sind allerdings Fahrzeuge, die bauartbedingt oder aufgrund ihres technischen Zustandes eine Mindestgeschwindigkeit von 130 km/h unterschreiten. Der Betreiber weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass die Grundregeln über die Fahrgeschwindigkeit gemäß § 3 Absatz 1 StVO eingehalten werden müssen. Dieser besagt, dass Fahrzeugführer nur so schnell fahren dürfen, dass sie ihr Fahrzeug ständig beherrschen.

Fazit