Super-Section-Control: Das müssen Italien-Urlauber über "Tutor 3.0" wissen

Super-Section-Control
Das müssen Italien-Fahrer über „Tutor 3.0“ wissen

ArtikeldatumVeröffentlicht am 20.07.2026
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Italien Polizei Autobahn Tempokontrolle
Foto: UCG via Getty Images

Wer mit dem Auto nach Italien fährt, begegnet auf vielen Autobahnen den markanten Kontrollportalen von Tutor. Hinter ihnen arbeitet inzwischen die dritte Generation des Systems. Anders als eine klassische Section Control beschränkt sich Tutor 3.0 nicht mehr allein auf die Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen zwei Messstellen.

Viele Autofahrer kennen bereits das Prinzip einer Section Control. Dabei wird nicht die Geschwindigkeit an einem einzelnen Punkt gemessen, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen zwei Kontrollstellen. Wer erst kurz vor der zweiten Kamera abbremst, kann deshalb trotzdem zu schnell gewesen sein.

Mit der dritten Generation von Tutor hat Italien das System jedoch erweitert. Nach der Zulassung des italienischen Verkehrsministeriums kann das System nicht nur die Durchschnittsgeschwindigkeit berechnen, sondern auch die Geschwindigkeit direkt an einem einzelnen Messpunkt erfassen. Damit arbeitet Tutor 3.0 je nach Einsatz entweder wie eine klassische Abschnittskontrolle oder wie ein stationärer Blitzer. Welche Messart gerade verwendet wird, ist für Autofahrer nicht erkennbar. Darüber entscheidet die Polizia Stradale.

Radar ersetzt die Sensoren im Asphalt

Hinter Tutor 3.0 steckt mehr als nur eine neue Software. Italien hat auch die Messtechnik grundlegend überarbeitet. Während frühere Tutor-Generationen noch mit Induktionsschleifen im Asphalt arbeiteten, kommen heute Radarsensoren, hochauflösende Kameras und eine lokale Recheneinheit zum Einsatz. Dadurch müssen beim Aufbau neuer Anlagen keine Sensoren mehr in die Fahrbahn eingelassen werden.

Die Kameras erfassen die Kennzeichen der Fahrzeuge, das Radar bestimmt Position und Geschwindigkeit. Nach den Zulassungsunterlagen des italienischen Verkehrsministeriums ist Tutor 3.0 für den Messbereich bis 230 km/h ausgelegt.

Hinzu kommt eine automatische Fahrzeugklassenerkennung. Das System unterscheidet unter anderem zwischen Pkw, Motorrädern, Wohnmobilen, Bussen, Lastwagen und Fahrzeugen mit Anhänger. Das spielt eine wichtige Rolle, weil in Italien für diese Fahrzeugarten unterschiedliche Tempolimits gelten. Ein Wohnmobil oder Gespann kann deshalb bereits gegen das Tempolimit verstoßen, obwohl ein daneben fahrender Pkw noch innerhalb der erlaubten Geschwindigkeit unterwegs ist.

Nach Angaben von Autostrade per l'Italia werden die Kennzeichen unauffälliger Fahrzeuge nach der Auswertung wieder gelöscht. Erst wenn das System einen möglichen Verstoß feststellt, werden die Daten an die Polizia Stradale übermittelt.

Was Tutor 3.0 heute kann

Die neue Technik erweitert die Möglichkeiten der bisherigen Abschnittskontrolle deutlich. Einige Funktionen gehören bereits zum regulären Einsatz, weitere technische Möglichkeiten sind in der zugrunde liegenden Plattform vorgesehen.

Wo Italienurlauber auf Tutor treffen

Tutor 3.0 überwacht vor allem Autobahnen, die jedes Jahr von Millionen Urlaubern genutzt werden. Dazu gehören die A1 zwischen Mailand und Neapel, die A14 entlang der Adriaküste sowie mehrere wichtige Norditalien-Routen. Nach Angaben von Autostrade per l'Italia umfasst das Tutor-Netz inzwischen rund 1.800 Kilometer mit 178 überwachten Abschnitten.

Vor allem auf dem Weg zum Gardasee, an die Adria, in die Toskana oder nach Süditalien kommen deutsche Autofahrer regelmäßig mit dem System in Berührung.

Das kostet ein Tempoverstoß in Italien

Wer von Tutor 3.0 erfasst wird, muss mit denselben Sanktionen rechnen wie nach einer herkömmlichen Geschwindigkeitskontrolle. Mit steigender Überschreitung nehmen auch die Geldbußen deutlich zu. Zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr erhöht sich das Bußgeld zusätzlich um ein Drittel.

Auch deutsche Autofahrer können nach ihrer Rückkehr einen Bußgeldbescheid erhalten. Über den europäischen Halterdatenaustausch können die italienischen Behörden Fahrzeughalter in Deutschland ermitteln. Rechtskräftige Geldbußen lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen auch hierzulande vollstrecken.

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