Tauschfrist 19.1.2026: Welches Datum auf dem Führerschein gilt überhaupt?

Tauschfrist 19.1.2026
Welches Datum auf dem Führerschein gilt überhaupt?

ArtikeldatumZuletzt aktualisiert am 30.11.2025
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EU-Kartenführerschein Datum
Foto: nurlankani via Getty Images

Die Antwort ist eindeutig: Entscheidend ist das Ausstellungsdatum auf der Vorderseite des Führerscheins. Es steht im Feld 4a und gibt an, wann die Karte ursprünglich ausgestellt wurde. Dieses Datum legt fest, in welche Stufe der verpflichtenden Erneuerung das Dokument fällt.

Die oft unterschiedlichen Zeitangaben auf der Rückseite führen immer wieder zu Verwirrung. Sie beziehen sich jedoch ausschließlich auf die einzelnen Fahrerlaubnisklassen – etwa, wenn eine Klasse später ergänzt oder geändert wurde. Diese Einträge verändern die Umtauschfrist nicht. Maßgeblich bleibt immer das vordere Ausstellungsdatum des Dokuments.

Aufbau und Bedeutung der wichtigsten Felder

Der EU-Kartenführerschein ist in nummerierte Felder gegliedert, die bestimmte Angaben standardisieren. Die relevanten Informationen für Fristen und Gültigkeit befinden sich auf der Vorderseite, während die Rückseite fahrerlaubnisklassenbezogene Einträge enthält.

  • Feld 1–3: Persönliche Daten – Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort.
  • Feld 4a: Ausstellungsdatum des Führerscheins. Dieses Datum entscheidet über die Frist für den verpflichtenden Wechsel.
  • Feld 4b: Ablaufdatum der Karte. Es betrifft nur die fünfzehnjährige Gültigkeit neuer Führerscheine.
  • Feld 4c: Ausstellende Behörde.
  • Feld 5: Führerscheinnummer.
  • Rückseite (Felder 9–12): Auflistung der Fahrerlaubnisklassen mit individuellen Gültigkeitsdaten. Diese können variieren, wenn Klassen später ergänzt wurden, beeinflussen aber nicht die Einstufung des gesamten Dokuments.

Warum die Frist an das vordere Datum gebunden ist

Die Umstellung folgt einem EU-weit einheitlichen Zeitplan, der sich nicht an den Klassen, sondern an den Dokumentgenerationen orientiert. Ziel ist, alte Kartenformate nach und nach durch fälschungssichere Exemplare zu ersetzen. Maßgeblich ist deshalb das Jahr, in dem der Kartenführerschein erstmals ausgegeben wurde. Die auf der Rückseite vermerkten Daten haben rein dokumentarischen Charakter und ändern an der Zugehörigkeit zur jeweiligen Umtauschstufe nichts.

Fazit