Tesla verspricht FSD für Europa für Anfang 2026: Behörde dementiert sofort

Tesla verspricht FSD für Europa für Anfang 2026
Behörde ist sauer und widerspricht energisch

ArtikeldatumVeröffentlicht am 28.11.2025
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Tesla Full Self Driving FSD Europa
Foto: Tesla

Tesla hatte kürzlich auf seinem firmeneigenen X-Account verkündet, die niederländische Zulassungsbehörde RDW (bis 1966 Rijksdienst voor het Wegverkeer/Nationaldienst für den Straßenverkehr) habe eine nationale Freigabe seines teilautonomen Systems "Full Self-Driving" für Februar 2026 zugesagt. Die Botschaft war eindeutig formuliert und garniert mit dem Hinweis, dass andere EU-Staaten diese Freigabe sofort anerkennen könnten. Für Tesla wäre das der langersehnte Durchbruch in einem Markt, in dem die Regulierung traditionell strenger ist als in den USA.

Doch kaum war die Meldung online, folgte der Dämpfer. Die RDW widersprach energisch und machte klar, dass es keine Zusage gebe. Tesla dürfe im Februar lediglich das FSD-System präsentieren – mehr nicht. Der Tonfall der Behörde lässt erahnen, dass sie wenig begeistert davon ist, plötzlich als Treiber einer Tesla-Verheißung aufzutauchen.

Die Behörde widerspricht – und teilt gegen Tesla aus

Besonders empfindlich reagierte die RDW auf Teslas in der X-Meldung formulierte Bitte, Nutzer mögen sich per Kontaktformular bei der Behörde bedanken und so Unterstützung signalisieren. Solche öffentlichen Druckversuche sind im Zulassungswesen äußerst ungewöhnlich – und die RDW stellte klar, dass sie auf ihre Arbeit keinerlei Einfluss nehmen lässt. Zudem führen solche Aufforderungen zu einer unnötigen Belastung des Kundendienstes.

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Die Behörde betont, dass die Prüfung von Ausnahmeregelungen und neuen Assistenzsystemen ein hochtechnisches Verfahren sei. Mehrere Experten weisen darauf hin, dass zentrale Aspekte der europäischen Zulassungsprozesse für automatisierte Systeme weiterhin in Arbeit sind. Solange diese Grundlagen fehlen, ist eine feste Terminierung kaum möglich.

Erste Demo-Fahrten im FSD-Modus möglich

In diesem Kontext ist es interessant, dass Tesla in Deutschland bereits ab 1. Dezember 2025 Testfahrten im FSD-Modus anbieten wird. Allerdings lässt sich die Technik vorerst nur bei Demo-Fahrten vom Beifahrersitz aus erleben. Wer die Erfahrung im realen Verkehr machen möchte, kann sich an die Tesla-Niederlassungen in München, Köln, Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Gießen, Hannover, Berlin und Stuttgart wenden.

Die offizielle Einführung in Europa könnte laut Tesla Anfang 2026 erfolgen. Im offiziellen Wortlaut bedarf sie dem Hersteller zufolge allerdings "noch der regulatorischen Genehmigung". Gleichzeitig fällt auf, dass Tesla die Technik im Zuge der geplanten Europa-Einführung offiziell "Full Self-Driving (Supervised)" nennt – der Zusatz bedeutet ins Deutsche übersetzt "beaufsichtigt". Auf anderen Märkten heißt sie schlicht "Full Self Driving". Zudem liefert Tesla direkt einen Disclaimer mit: "Full Self-Driving (Supervised) verlangt eine aktive Überwachung durch den Fahrer – ein autonomer Fahrbetrieb ist damit nicht möglich", heißt es in einer Mitteilung. Der Fahrer bleibe während der Nutzung zu allen Zeiten rechtlich verantwortlich.

Wunschdenken gegen Regulierungs-Realität

Tesla argumentiert, viele der bestehenden Regeln seien aus seiner Sicht veraltet und behinderten ein nachweislich sicheres System. Die Firma verweist auf interne Testkilometer und eine aktualisierte Sicherheitsstatistik. Doch selbst wenn die Daten solide wären: Europäische Behörden dürfen sich bei derartigen Systemen nicht auf Herstellerangaben verlassen. Der Weg führt über Nachweise, Prüfverfahren, Abgleiche mit UN-Regelwerken und – zentral – über mögliche Ausnahmen nach Artikel 39. "Artikel 39" ist dabei keine gesetzliche Norm, sondern eine Bezeichnung für Verfahren im UN‑System zur Fahrzeugregulierung (UNECE/WP.29).

Solche Ausnahmen sind zwar theoretisch möglich, aber kein Hersteller hat einen gesetzlichen Anspruch auf ihre Gewährung. Und ein laufendes Verfahren öffentlich als bereits zugesagt darzustellen, gilt in der Branche als riskanter Vorstoß – und dürfte nicht unbedingt für eine Beschleunigung des Verfahrens sorgen.

Tesla FSD Beta 10.1
Tesla

Warum Teslas Vorstoß jetzt kommt

Zeitlich fällt Teslas Kommunikation in eine Phase, in der das Unternehmen weltweit unter Druck steht, seine Versprechen rund um FSD endlich einzulösen. Millionen Nutzer haben die Option in der Hoffnung auf vollautonomes Fahren gekauft, doch außerhalb Nordamerikas bleibt der Funktionsumfang deutlich eingeschränkt. Der europäische Markt wäre ein wichtiger Prestigegewinn. Außerdem ist Tesla-Chef Elon Musk massiv an einer Steigerung des Tesla-Aktienwerts interessiert. Ein Zulassungsfortschritt beim autonomen Fahren könnte für ihn ein Schritt Richtung des von ihm angestrebten Eine-Billionen-Dollar-Bonus sein.

Tesla Model Y Juniper
Thomas Starck

Andererseits bleiben sicher auch der niederländischen RDW nicht die Meldungen über schwere FSD-Unfälle verborgen, die Tesla in den USA per Gesetz permanent an die Verkehrs-Sicherheitsbehörde NHTSA melden muss. Die in sozialen Netzwerken seit mehr als zehn Jahren nicht enden wollenden Schwärmereien von Tesla-Fans über die angeblich beinahe vollautonomen Fähigkeiten von Tesla-Modellen können die echten Unfälle aus Behördensicht nicht aufwiegen. Fakt ist, dass Tesla aktuell die Voraussetzungen für autonomes Fahren nach Level 2 (von maximal 5) erfüllt; Level-3-Autonomie, wie es Modelle von Mercedes und BMW bieten, strebt Tesla angeblich als unnötigen und teuren Zwischenschritt gar nicht erst an. Level 2 ist allerdings anscheinend für eine durch die niederländische Behörde erteilte FSD-Ausnahmegenehmigung zu wenig.

Gleichzeitig arbeitet die EU an neuen Rahmenbedingungen für automatisierte Systeme. Tesla versucht möglicherweise, ein politisches Momentum zu erzeugen, bevor neue Regeln finalisiert sind – Regeln, die möglicherweise strenger sein könnten als Teslas Erwartung.

Fazit