Trotz bundesweit 237.950 Verstößen gegen die neue 12-Uhr-Regel im gesamten April sind Sanktionen bisher ausgeblieben, so das Ergebnis einer Umfrage von auto motor und sport in den Wirtschaftsministerien aller Bundesländer. "Die Zahl der Abweichungen ist durchaus hoch. Viele scheinen mir Anfangsfehler technischer Art zu sein und meist handelt es sich nur um Minuten, es gibt aber auch grobe Abweichungen", sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts.
Tankstellen dürfen ihre Preise nach dem neuen Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (KPAnG) nur noch einmal am Tag um 12 Uhr mittags erhöhen, aber jederzeit senken.
Länder klären Behörden-Zuständigkeit
"Aktuell laufen die Abstimmungsgespräche, welche Behörde(n) die Bußgeldverfahren als solches übernehmen werden", heißt es etwa aus Sachsen. Brandenburg verweist auf das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren, in dem der Bund das KPAnG beschlossen hat: "Die landesinternen Verfahrensabläufe sind daher noch nicht abschließend geklärt." Ähnlich erklärt es das Wirtschaftsministerium in Mainz (Rheinland-Pfalz): "Vor dem Hintergrund der erst seit Kurzem bestehenden bundesrechtlichen Regelung sind aktuell noch einige Fragen hinsichtlich der Überprüfung und Ahndung von Verstößen gegen das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz zu klären."
Ebenso ist es in Hessen: "Wie in vielen anderen Bundesländern klären wir in Hessen gerade, welche Stelle für die Verstöße gegen die 12-Uhr-Regel zuständig ist. Da die Entscheidung des Bundes sehr kurzfristig getroffen und die Verantwortung an die Länder abgegeben wurde, gibt es hier noch Klärungsbedarf", so eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums.
Sachsen-Anhalt betreibe die Abstimmung von Zuständigkeiten "mit hoher Priorität, um zeitnah eine rechtssichere, effektive und praktikable Vollzugsstruktur sicherzustellen." Ein Sprecher des Bremer Wirtschaftsministers erklärt: "Die landesrechtliche Konkretisierung der Zuständigkeit für das KPAnG ist aktuell in Vorbereitung und soll den für die Entscheidung über die Zuständigkeitsregelung verantwortlichen Gremien zeitnah vorgelegt werden." Es sei vorgesehen, dass die Markttransparenzstelle Kraftstoffe (MTS-K) beim Bundeskartellamt typische Vollzugsfälle identifiziert und diese an die jeweils zuständige Behörde auf Landesebene übermittelt. Die MTS-K erfasst jede Veränderung der Kraftstoffpreise an den registrierten Tankstellen und registriert daher auch, wenn es Abweichungen von der "12 Uhr-Regel" gibt.
Erste Länder haben Verstöße erhalten
Berlin, Thüringen und Schleswig-Holstein haben eigenen Angaben zufolge bereits das erste Datenpaket von der MTS-K mit Vergehen erhalten. Aus Berlin heißt es dazu, man werde "dieses Datenpaket nun daraufhin prüfen, in welchen Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und welche Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt werden." Einschlägig hierfür sei das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Bisher seien in der Bundeshauptstadt noch keine Verfahren eingeleitet und noch keine Bußgelder verhängt worden. "Die Bearbeitung der Daten läuft derzeit", so eine Sprecherin der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Diese dürfe nur tätig werden, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt wurde." Dafür müsse es "konkrete Verdachtsmomente geben, eine bloße Vermutung reicht nicht aus."
Bis zu 100.000 Euro Bußgeld möglich
Entscheide die Behörde "in ihrem Ermessensspielraum, dass ein relevanter Verstoß gegen das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz gegeben ist", drohen bis zu 100.000 Euro Bußgeld. Bei geringfügigen Verstößen könne eine Verwarnung mit oder ohne Verwarnungsgeld erteilt werden. Bisher seien in Berlin aber "noch keine Verfahren eingeleitet und noch keine Bußgelder verhängt. Die Bearbeitung der Daten läuft derzeit."
Hamburg, Bremen und Bayern geben an, noch auf die Datenpakete der MTS-K mit Verstößen zu warten. In Baden-Württemberg sollen die "unteren Verwaltungsbehörden" Strafen verhängen, also Bürgermeister- und Landratsämter. In anderen Ländern wird es wahrscheinlich ähnlich sein. Aufgrund des "dezentralen Vollzugs durch die unteren Verwaltungsbehörden" könne das Stuttgarter Ministerium "auch zukünftig keine Auskunft zur Gesamtzahl und Art von Sanktionen auf Grundlage des KPAnG geben. Auf eine laufende Berichterstattung durch die Vollzugsbehörden wird aus Gründen der Entbürokratisierung verzichtet."
Das Saarland geht derzeit Hinweisen auf mögliche Verstöße nach, so das dortige Wirtschaftsministerium, "Sanktionen im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden bislang nicht ausgesprochen."
Toleranzregel um die Mittagszeit?
Da 86 Prozent der Abweichungen zwischen 11:50 und 12:10 Uhr erfolgen, wollen einige Länder diesen Zeitraum bundeseinheitlich ausklammern und nur relevante Verletzungen der 12-Uhr-Regel verfolgen. Verzögerte Erhöhungen und Preismeldungen könne es zum Beispiel auch wegen langsamer Datenleitungen oder veralteter Technik wie etwa Kassensystemen geben, heißt es aus Bayern. "Generell sind Zweifel angebracht, ob es hier tatsächlich um ernsthafte Verletzungen des KPAnG oder um geringfügige Abweichungen geht", so ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums in München.
Mit Blick auf die hohe Zahl an Verstößen verweist Thüringen darauf, dass diese pro Sorte und nicht pro Tankstelle gezählt würden. Laut Bundeskartellamt haben bisher drei Länder "konkrete Behörden für die Durchsetzung der 12-Uhr-Regelung" benannt. Sieben weitere hätten "Kontakt aufgenommen." Aus Sachsen heißt es, Missachtungen würden "in nächster Zeit nicht verjähren" und "rückwirkend bearbeitet."





