Die österreichische Bundesregierung hat eine Reform des Bußgeldkatalogs beschlossen, mit der sogenannte Anonymverfügungen künftig bundesweit vereinheitlicht werden. Für zahlreiche Verkehrsverstöße steigen die Beträge teils deutlich, in vielen Fällen um rund fünfzig Prozent.
Mit der Reform verfolgt das österreichische Mobilitätsministerium zwei Ziele. Zum einen sollen identische Verstöße künftig überall im Land gleich geahndet werden. Zum anderen werden die Strafrahmen für erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen angehoben. Nach Angaben des Ministeriums ist überhöhte Geschwindigkeit weiterhin eine der wichtigsten Ursachen schwerer Verkehrsunfälle.
Höhere Strafen vor allem für schwere Verkehrsverstöße
Neben der Vereinheitlichung werden auch die gesetzlichen Strafrahmen für erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen verschärft. Wer künftig mehr als 30 km/h zu schnell unterwegs ist, muss bereits mit einem höheren Mindeststrafrahmen rechnen. Bei besonders hohen Überschreitungen steigt außerdem die mögliche Höchststrafe von bisher 5.000 Euro auf 6.000 Euro.
Mobilitätsminister Peter Hanke begründete die Reform mit den Unfallzahlen. Überhöhte Geschwindigkeit werde nach wie vor häufig unterschätzt, sei aber bei einem erheblichen Teil der schweren und tödlichen Verkehrsunfälle mitverantwortlich. Wörtlich erklärte er: "Jeder tödliche Verkehrsunfall ist einer zu viel. Sich nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten, wird leider nach wie vor als Kavaliersdelikt gesehen."
Rettungsgasse, Rechtsfahrgebot und Parkverstöße werden deutlich teurer
Besonders deutlich fällt die Erhöhung bei einigen alltäglichen Verkehrsverstößen aus. Wer künftig unerlaubt eine Rettungsgasse befährt, muss statt bisher 130 Euro künftig 200 Euro bezahlen. Auch die Missachtung des Rechtsfahrgebots auf Autobahnen verteuert sich von 70 auf 100 Euro. Für Rechtsüberholen werden künftig 115 statt bisher 80 Euro fällig.
Was ist eine Anonymverfügung?Eine Anonymverfügung ist in Österreich eine vereinfachte Geldstrafe, die unter anderem nach Geschwindigkeits- oder Parkverstößen verschickt wird. Sie richtet sich zunächst an den Zulassungsbesitzer des Fahrzeugs, ohne dass die Behörde den tatsächlichen Fahrer ermitteln muss. Wird der vorgeschriebene Betrag innerhalb von vier Wochen bezahlt, ist das Verfahren erledigt und es erfolgt keine weitere Fahrerermittlung. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Behörde leitet ein reguläres Verwaltungsstrafverfahren ein.
Auch bei Parkverstößen steigen die Beträge. Das Abstellen eines Fahrzeugs im Halte- oder Parkverbot sowie eine fehlende Parkscheibe in Kurzparkzonen kosten künftig jeweils 60 statt bisher 40 Euro. Das unerlaubte Einfahren in eine Kreuzung bei gelber Ampel wird mit 70 statt bisher 50 Euro geahndet. Wer an einer Stopptafel nicht vollständig anhält oder innerorts mit 61 km/h statt der erlaubten 50 km/h gemessen wird, muss künftig 80 statt bisher 60 Euro bezahlen.
Die 12 wichtigsten Änderungen im Überblick
Kritik kommt vom ÖAMTC
Der österreichische Automobilclub ÖAMTC begrüßt zwar die bundesweit einheitlichen Anonymverfügungen, kritisiert jedoch die Höhe der Erhöhungen. Nach Ansicht des Automobilclubs liegen viele Anpassungen deutlich über der Inflation. Chefjurist Martin Hoffer warnte davor, höhere Verkehrsstrafen zur Sanierung des Staatshaushalts einzusetzen. Gleichzeitig sprach er sich dafür aus, auch die sogenannten Organmandate, also Geldstrafen bei einer unmittelbaren Kontrolle durch die Polizei, künftig österreichweit einheitlich zu regeln.





