Zuzüglich zur E-Auto-Förderung: 5.000 Euro Bonus für diese Ford-Autos

Zuzüglich zur neuen E-Auto-Förderung
5.000 Euro Bonus bei Ford

ArtikeldatumVeröffentlicht am 21.01.2026
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Ford erweitert sein Angebot für Elektro- und Hybridfahrzeuge um einen eigenen Kaufbonus. Private Kunden erhalten beim Kauf ausgewählter Modelle einen Nachlass von 5.000 Euro, der zusätzlich zur neuen staatlichen Förderung genutzt werden kann. Der Bonus gilt unabhängig von Einkommen, Familienstand oder weiteren persönlichen Voraussetzungen.

Damit reagiert der Hersteller auf die ab 2026 geltenden Förderbedingungen der Bundesregierung, die den Erwerb von Elektroautos sozial gestaffelt unterstützen soll. Käufer können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 6.000 Euro staatliche Förderung erhalten und den Betrag mit dem Ford-Bonus kombinieren.

Konkret sind das die E-Modelle Ford Explorer, Ford Capri, Ford Puma Gen-E (Fotoshow), Ford Mustang Mach-E sowie der Ford Kuga als Plug-in-Hybrid.

Förderbedingungen im Überblick

Die Bundesregierung hat die Rahmenbedingungen für das neue Förderprogramm zur Unterstützung des Kaufs und Leasings von Elektroautos veröffentlicht. Ziel ist die Entlastung von Haushalten mit mittleren und niedrigeren Einkommen sowie die Wiederbelebung des Markts für vollelektrische Fahrzeuge.

Förderfähig sind ausschließlich Neufahrzeuge, die ab dem 01.01.2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden. Der Antrag kann ab Mai 2026 gestellt werden und wirkt rückwirkend ab Zulassungsdatum. Entscheidend ist nicht der Kaufvertrag, sondern die Zulassung.

Die Förderung setzt sich aus einer Basisprämie, Familienzuschlägen und einer sozialen Staffelung zusammen. Die maximale Unterstützung kann bis zu 6.000 Euro betragen.

  • 3.000 Euro für batterieelektrische Fahrzeuge
  • 1.500 Euro für Plug-in-Hybride
  • 500 Euro pro Kind, maximal 1.000 Euro
  • 1.000 Euro Zusatzbonus bei Einkommen unter 60.000 Euro
  • weitere 1.000 Euro bei Einkommen unter 45.000 Euro

Gefördert werden ausschließlich Privatpersonen mit einem Fahrzeug der Klasse M1. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sind von der Förderung ausgeschlossen.

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