In Sachen Verkehrsverstöße hat ein 15-Jähriger aus Geisenhausen im Landkreis Landshut wohl den "Jackpot gewonnen". Wie die Landshuter Polizei mitteilt, waren auf dem Smartphone des Jugendlichen Videos aufgetaucht, die einigermaßen sprachlos machen. Mit über 100 km/h raste der Minderjährige dabei durch geschlossene Ortschaften, mehr als 210 km/h standen außerorts auf dem Tacho.
Smartphone gesichert
Fündig geworden waren die Ermittler, weil sie das Smartphone des Jugendlichen in einem anderen Ermittlungsverfahren gesichert und untersucht hatten. Dabei stießen sie auf mehrere Videos mit den Highspeed-Fahrten. Wie Polizeihauptkommissar Franz Hundhammer von der Polizei Landshut auf Anfrage von auto-motor-und-sport.de bestätigte, geht die Polizei aufgrund der extremen Geschwindigkeiten und der Selbstdarstellung vorläufig unter anderem von einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen aus.
Unterwegs war der junge Raser nach aktuellem Kenntnisstand mit einem Mercedes E 220, mutmaßlich das Auto seiner Eltern. Ob er den Wagen ohne Wissen der Eltern "ausgeliehen" hatte, ist ebenfalls Gegenstand der Ermittlungen. Noch unbekannt ist dabei, wo genau der Jugendliche überhaupt seine Selfie-Videos aufgenommen hat. Das wird ebenfalls noch ermittelt, auch um mögliche Zeugen befragen zu können.
Ein "verbotenes Kraftfahrzeugrennen" bedingt nicht unbedingt mehrere Teilnehmer, sondern kann ebenso als "Rennen gegen sich selbst" geahndet werden. Dabei handelt es sich um eine spezielle Form des verbotenen Kraftfahrzeugrennens, die auch dann strafbar ist, wenn ein Fahrer alleine mit nicht angepasster, grob verkehrswidriger und rücksichtsloser Fahrweise unterwegs ist, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.
Volles Programm bei den Verstößen
Mögliche Verkehrsverstöße in diesem Fall:
- Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: Dies ist ein gravierender Ordnungswidrigkeitenverstoß laut Bußgeldkatalog und wird als besonders gefährlich eingestuft.
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB): Kann bei konkreter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer hinzukommen – dann liegt auch eine Straftat vor.
- Illegales Straßenrennen (§ 315d StGB): Falls die Fahrweise als rücksichtslos/waghalsig bewertet wird, kann ebenfalls dieser Straftatbestand angewendet werden.
- Vorsätzliche Missachtung der Verkehrsregeln: Die Behörden können von Vorsatz ausgehen, was zu einer Verdopplung der Regelgeldbuße führt.
Hinzu kommt in diesem sehr speziellen Fall noch das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Und mit großer Wahrscheinlichkeit auch eine Führerscheinsperre. Es dürfte also eine ganze Weile dauern, bis der junge Raser (dann hoffentlich vorschriftsmäßig) legal Auto fahren darf.












