27 km/h zu schnell auf A30: Beifahrerin kassiert 150 Euro Bußgeld

27 km/h zu schnell auf A30
Beifahrerin kassiert 150 Euro Bußgeld

ArtikeldatumVeröffentlicht am 22.03.2026
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Blitzer-Foto
Foto: Geblitzt.de

107 km/h bei erlaubten 80 – das ist auf der A30 bei Ibbenbüren kein Kavaliersdelikt. Nach Toleranzabzug drohen dem Fahrer des geblitzten Toyota 150 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Doch dann macht der Fall eine unerwartete Wendung: Der Bußgeldbescheid flattert nicht zum Fahrer ins Haus, sondern zu seiner Frau.

Wie konnte das passieren? Die Antwort ist simpel: Das Auto ist ein Rechtslenker – das Lenkrad befindet sich also auf der rechten Fahrzeugseite, wie in Großbritannien oder Japan üblich. Das Messfoto zeigt deshalb auf der linken Seite nicht den Fahrer, sondern seine Ehefrau auf dem Beifahrersitz. Die zuständige Bußgeldstelle erkannte den Unterschied offenbar nicht.

Behörde mit Rechts-links-Schwäche

Dass so ein Irrtum überhaupt passiert, ist nach Einschätzung von Experten ausgesprochen selten.

Abgesehen davon, dass man auf dem Bildmaterial meist sieht, wo sich das Lenkrad befindet, haben die Behörden grundsätzlich Zugriff auf die Fahrzeugdaten und wissen, ob ein Auto rechts- oder linkslenkt. Dann wird das Foto entsprechend zugeschnitten, so Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

Einspruch – und Einstellung

Die betroffene Frau ließ das nicht auf sich sitzen und legte sofort Einspruch ein. Mit Erfolg: Da das Verfahren aufgrund des Behördenfehlers von Anfang an gegen die falsche Person gerichtet war, konnte die Einstellung des Verfahrens erreicht werden. Die Behörde hätte nachweisen müssen, wer tatsächlich am Steuer saß – das gelang ihr nicht.

Rechtlich ist der Grundsatz eindeutig: Ein Bußgeldbescheid ist nur dann rechtmäßig, wenn zweifelsfrei feststeht, wer das Fahrzeug geführt hat. Tatsächlicher Fahrer und abgebildete Person müssen übereinstimmen.

Kein Einzelfall – kuriose Pannen aus ganz Deutschland

  • A9 (Bayern/Thüringen): Eine Frau sollte für eine Geschwindigkeitsüberschreitung haften – das Beweisfoto zeigte sie jedoch auf der Rücksitzbank. Verfahren eingestellt.
  • Berlin: Mehr als 2.000 falsche Bescheide verschickt. Eine Datenpanne ordnete Fotos falsch zu – eine Porsche-Fahrerin erhielt das Bild eines Mannes am Steuer eines Skoda.
  • Leipzig: Unbekannte stellten illegal ein falsches Temposchild auf und lockten Autofahrer in eine Radarfalle. Die Behörden konnten nicht feststellen, wie lange das Schild dort gestanden hatte.
  • Köln: Tippfehler mit Folgen – statt 75 Euro forderte die Bußgeldstelle von einer Autofahrerin auf der A555 satte 7.500 Euro.

Was tun bei einem Bußgeldbescheid?

Bußgeldbescheide sind keine Selbstläufer. Fehler in Messfotos, Fahrzeugdaten oder der Zuordnung kommen vor – und können durch einen fristgerechten Einspruch angefochten werden. Die Frist beträgt in der Regel zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids.

Wer einen Bescheid erhält, sollte diesen nicht vorschnell akzeptieren. Laut Angaben des Dienstleisters Geblitzt.de werden rund zwölf Prozent der geprüften Fälle vollständig eingestellt; in weiteren 35 Prozent lässt sich zumindest eine Reduzierung erzielen.

Fazit