Ein entsprechender Strafbefehl des Amtsgericht Bad Hersfeld ist rechtskräftig. Das berichtet die "Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA)" unter Berufung auf eine Auskunft des Gerichts.
Demnach wurden gegen den Mann 220 Tagessätze zu jeweils 50 Euro verhängt. Hintergrund sind insgesamt 81 Fahrten ohne gültige Fahrerlaubnis.
Führerschein nach Drogenfund abgegeben
Der damals 43-Jährige hatte seinen Führerschein bereits Ende März 2025 abgegeben. Vorausgegangen war eine Verkehrskontrolle im Januar desselben Jahres im Wartburgkreis. Dabei wurden laut HNA Amphetamin und Methamphetamin im Blut festgestellt.
Trotz des Entzugs der Fahrerlaubnis setzte der Mann seine Tätigkeit im Rettungsdienst fort. Nach Recherchen der HNA informierte er seinen Arbeitgeber nicht über den Führerscheinentzug.
Kontrolle während einer Dienstfahrt
Aufgedeckt wurde der Fall Ende Juni 2025. Der Mann wurde während einer Dienstfahrt in Eschwege von der Polizei kontrolliert. Dabei konnte er keinen gültigen Führerschein vorweisen. Zudem räumte er laut HNA den Konsum von Amphetamin ein.
Die Ermittlungen umfassten unter anderem den Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Verstöße im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln.
Staatsanwaltschaft begründet rechtliche Bewertung
Der Strafbefehl wurde ausschließlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis beantragt. Die Staatsanwaltschaft Fulda hatte dazu laut HNA im Januar erklärt, dass es für Betäubungsmittel keinen festgelegten Grenzwert gibt, ab dem automatisch von Fahruntüchtigkeit auszugehen ist.
"Ob der Straftatbestand erfüllt ist, hängt davon ab, ob konkrete Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden können", zitierte die HNA die Staatsanwaltschaft. Solche Anzeichen lagen in diesem Fall demnach nicht vor. Das Fahren unter Drogeneinfluss wurde daher als Ordnungswidrigkeit bewertet. In Verbindung mit der Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis konnte der Umstand jedoch bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.
Arbeitgeber ändert interne Abläufe
Der frühere Arbeitgeber, der DRK-Rettungsdienst Eschwege, hatte laut HNA im Herbst 2025 erklärt, dass Führerscheine im Rahmen des Qualitätsmanagements regelmäßig überprüft worden seien. Nach dem Vorfall sei das Kontrollintervall verkürzt worden.





