Auf der A7 in Hamburg steht im April erneut eine mehrtägige Vollsperrung an. Von Freitag, 17.04.2026, 22:00 Uhr, bis Montag, 20.04.2026, 5:00 Uhr, ist die Autobahn zwischen Hamburg-Stellingen und Hamburg-Heimfeld in beide Richtungen gesperrt. Auch der Elbtunnel kann in diesem Zeitraum nicht genutzt werden.
Bereits ab 21:00 Uhr beginnen die Einschränkungen. Die Anschlussstellen entlang der Strecke werden nacheinander gesperrt. Betroffen sind unter anderem Hamburg-Volkspark, Hamburg-Bahrenfeld, Hamburg-Othmarschen, Hamburg-Waltershof, Hamburg-Hausbruch und Hamburg-Heimfeld.
Arbeiten an Tunneltechnik und Infrastruktur
Hintergrund der Sperrung sind mehrere Bau- und Technikmaßnahmen, die parallel umgesetzt werden. Im Mittelpunkt steht der Aufbau einer neuen Tunnelleitzentrale. Künftig sollen von dort mehrere Tunnel entlang der A7 gesteuert werden.
Gleichzeitig wird im Elbtunnel die Steuerungstechnik angepasst. Ziel ist es, neue Verkehrszeichenanlagen einzubinden. Am Lärmschutztunnel Altona wird zudem eine Verkehrszeichenbrücke teilweise abgebaut, um sie zu überarbeiten und mit neuer LED-Anzeige auszustatten.
Umleitungen für den Fernverkehr
Während der Sperrung wird der Verkehr großräumig umgeleitet. Die offizielle Strecke führt über die A1, die A21 und die B205. Die Routen werden über digitale Anzeigen entlang der Autobahnen dargestellt.
Aus Süden kommend erfolgt die Ableitung ab dem Buchholzer Dreieck oder dem Horster Dreieck über das Maschener Kreuz auf die A1. Verkehr aus Richtung Norden wird ab Neumünster-Süd über die B205 geführt.
- Umleitung über A1, A21 und B205
- Ableitung aus Süden ab Buchholzer oder Horster Dreieck
- Führung aus Norden ab Neumünster-Süd
- Anzeige der Routen über elektronische Verkehrstafeln
- Elbtunnel während der Sperrung nicht erreichbar
Einschränkungen für Verkehr und Transport
Der betroffene Abschnitt gehört zu den wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen. Entsprechend dürfte sich der Verkehr auf Ausweichstrecken verlagern. Auch im Hamburger Stadtgebiet ist mit zusätzlicher Belastung zu rechnen.
Für Großraum- und Schwertransporte gilt ein Durchfahrtsverbot. Diese Fahrzeuge werden vor der Sperrung auf Rastanlagen gestoppt. Eine Passage durch den Bereich ist während der gesamten Zeit nicht möglich.





