Asphalt-Kartell muss Mio-Strafe zahlen: Bier- und Wurstpreise spielen entscheidende Rolle

Illegales Asphalt-Kartell muss Mio-Strafe zahlen
So zockten 6 Firmen Deutschland ab

ArtikeldatumVeröffentlicht am 06.08.2026
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Asphalt Reparatur Autobahn
Foto: Bloomberg via Getty Images

Betroffen war der Bereich der sogenannten Dünnen Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise (DSK). Dieses Verfahren dient der Instandsetzung von Straßen und anderen Asphaltflächen und wird von Bund, Ländern, Kommunen sowie teilweise auch privaten Auftraggebern genutzt.

Unternehmen teilten Kunden und Aufträge untereinander auf

Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamts vereinbarten die beteiligten Unternehmen bereits ab dem Jahr 2010, welcher Anbieter künftig die DSK-Aufträge eines bestimmten Auftraggebers erhalten sollte. Hatte ein Unternehmen einen Kunden erstmals für diese Bauweise gewonnen, galt dieser anschließend als sogenannter Stammkunde.

Benötigte ein Unternehmen zusätzliche Aufträge oder war ein anderer Betrieb nicht ausgelastet, wurde diese Zuordnung nach Angaben der Behörde im Einzelfall verändert oder ein Auftrag innerhalb einer Arbeitsgemeinschaft auf mehrere Unternehmen verteilt. Dadurch sei der Wettbewerb über viele Jahre erheblich eingeschränkt worden.

An den Absprachen beteiligt waren AS Asphaltstraßensanierung, Bitunova, Kutter Spezialstraßenbau, Possehl Construction einschließlich der inzwischen übernommenen VSI Sanierungs- und Baugesellschaft, Liesen sowie die Unternehmen OAT GmbH und Otto Alte-Teigeler GmbH.

So wurden die Ausschreibungen manipuliert

Nach Angaben des Bundeskartellamts stimmten sich die Unternehmen regelmäßig vor Ausschreibungen öffentlicher und teilweise auch privater Auftraggeber darüber ab, wer den jeweiligen Auftrag erhalten sollte. Gleichzeitig sei festgelegt worden, wie hoch die sogenannten Schutzangebote der übrigen Bieter mindestens ausfallen mussten.

Die Beteiligten trafen sich während der Bausaison im Frühjahr und Sommer etwa einmal pro Monat, häufig in Kassel. Zusätzlich wurden Informationen telefonisch, per E-Mail oder über Messenger-Dienste wie WhatsApp und Signal ausgetauscht.

  • Die Preise wurden häufig verschlüsselt übermittelt, etwa als Kilometerangaben, Bier- oder Wurstpreise, Hotelzimmerpreise oder Sponsorenbeträge.
  • Teilweise tarnten die Unternehmen Preisvorgaben als Anfragen für Nachunternehmerleistungen wie Rissesanierungen oder Fräsarbeiten.
  • Die Absprachen betrafen öffentliche Ausschreibungen im gesamten Bundesgebiet sowie private Auftraggeber, darunter Flughäfen, Häfen und Autoteststrecken.
  • Erfasst waren sowohl größere DSK-Verlegearbeiten als auch kleinere Maßnahmen im Handeinbau.

Kartell bestand bis 2019

Nach den Feststellungen der Behörde endeten die Absprachen im September 2019. Das jetzige Verfahren geht auf umfangreiche Ermittlungen zurück, die bereits im August 2019 mit Durchsuchungen gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen begonnen hatten.

Aus diesen Ermittlungen entwickelte sich zunächst das Verfahren zu allgemeinen Straßenreparaturen. Im Mai 2025 verhängte das Bundeskartellamt deshalb bereits Bußgelder von insgesamt 10,5 Millionen Euro gegen sieben Unternehmen wegen Kunden- und Submissionsabsprachen bei kleineren Straßenreparaturen in mehreren ostdeutschen Bundesländern.

Was sind Submissionsabsprachen?Von Submissionsabsprachen spricht man, wenn Unternehmen ihre Angebote für eine Ausschreibung rechtswidrig untereinander abstimmen. Sie vereinbaren beispielsweise vorab, wer den Auftrag erhalten soll und welche Preise die übrigen Bieter anbieten. Dadurch wird der Wettbewerb ausgeschaltet und öffentliche oder private Auftraggeber können überhöhte Preise zahlen. Solche Absprachen verstoßen gegen das Kartellrecht und können nach § 298 Strafgesetzbuch auch strafbar sein.

Im Zuge dieser Ermittlungen ergaben sich Hinweise auf weitere Kartellabsprachen im DSK-Bereich. Deshalb folgten im September 2020 und März 2021 zusätzliche Durchsuchungen, aus denen das nun abgeschlossene Verfahren hervorging.

Kronzeugenprogramm verringerte Bußgelder

Possehl beziehungsweise VSI, Bitunova, Kutter und AS arbeiteten im Rahmen des Kronzeugenprogramms mit dem Bundeskartellamt zusammen. Diese Kooperation wurde bei der Höhe der Geldbußen berücksichtigt. Sämtliche Verfahren konnten anschließend im sogenannten Settlement einvernehmlich beendet werden.

Was bedeutet Settlement?Ein Settlement ist eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung im Kartellrecht. Dabei erkennen die beteiligten Unternehmen die wesentlichen Vorwürfe an und verzichten in der Regel auf langwierige Rechtsstreitigkeiten. Im Gegenzug kann das Verfahren schneller abgeschlossen werden. Die Kooperation der Unternehmen wird häufig bei der Höhe der Geldbuße berücksichtigt.

Parallel arbeiteten die Wettbewerbshüter mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen. Denn Submissionsabsprachen können neben kartellrechtlichen Folgen auch strafrechtliche Konsequenzen nach § 298 des Strafgesetzbuchs haben. Für mögliche Verfahren gegen beteiligte Personen sind die Staatsanwaltschaften zuständig.

Fazit