Nach Angaben des Schweizer Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) gegenüber www.auto-motor-und-sport.de sind derzeit 177 Standorte mit Kameras zur Kennzeichenerfassung ausgerüstet. Die Anlagen registrieren Fahrzeuge bei der Ein- und Ausreise. "Das BAZG prüft laufend, welche Standorte ausgerüstet sein müssen", so Pressesprecher Oliver Varga. Zu konkreten Planungen mache das BAZG aus einsatztaktischen Gründen keine Angaben. Nach Angaben des Bundesamts für Straßen (ASTRA) existieren in der Schweiz insgesamt 692 Grenzübergänge. Die aktuell 177 Kamerastandorte decken damit nur einen Teil der Grenzübergänge ab.
Kameras auf deutschem Boden
Grundsätzlich betreibt das BAZG die Anlagen auf Schweizer Territorium. Nach Angaben der Behörde gibt es jedoch Ausnahmen. So befinden sich einzelne Kamera-Systeme auf sogenannten Gemeinschaftszollanlagen, für "die staatsvertragliche oder standortbezogene Vereinbarungen" bestehen. Diese Anlagen können sich entsprechend auch auf ausländischem Staatsgebiet befinden.
Zu konkreten Standorten macht das BAZG keine Angaben, allerdings seien die Kameras so ausgerichtet, dass "über Standort, Spurführung, Fahrtrichtung, Verkehrsführung und Zuordnung der Spur zur Schweizer oder deutschen Abfertigung" der Grenzübertritt eindeutig zugeordnet werden kann.
Mehr als nur das Kennzeichen wird erfasst
Gespeichert werden laut BAZG Kennzeichen, Datum und Uhrzeit der Ein- beziehungsweise Ausreise. Darüber hinaus können, so die Behörde, je nach gesetzlicher Grundlage weitere fahrzeugbezogene Merkmale verarbeitet werden. Konkret seien das etwa Fahrzeugmarke, -typ und -farbe. Die Dauer des Schweiz-Aufenthalts oder die Häufigkeit des Grenzübertritts werde nicht erfasst, so das BAZG.
Nicht erfasst werden sollen dagegen Personen. Zwar könnten Fahrer oder Beifahrer unter bestimmten Bedingungen auf Übersichtsaufnahmen schemenhaft sichtbar sein. Eine Identifizierung sei aufgrund der Bildqualität jedoch ausgeschlossen.
Automatischer Abgleich mit Fahndungsdaten
Die erfassten Kennzeichen werden automatisch mit der Schweizer Fahndungsdatenbank RIPOL abgeglichen. In dieser Datenbank werden unter anderem gestohlene Fahrzeuge, gestohlene Kennzeichen und weitere Fahndungseinträge geführt. Das System kann entsprechende Treffer unmittelbar erkennen und den Behörden melden.
Neben Fahndungszwecken können die Daten auch für Kontrollen im Zusammenhang mit der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) genutzt werden. Dabei handelt es sich um die Schweizer Straßengebühr für Lastwagen und andere schwere Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Außerdem verwendet die Schweiz nicht personenbezogene Daten aus dem System für statistische Auswertungen des grenzüberschreitenden Verkehrs.
Was passiert mit den Daten noch?
Für die meisten Aufzeichnungen gilt eine maximale Speicherfrist von 30 Tagen. Anschließend erfolge eine automatische Löschung. Nur wenn geprüft wird, ob ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wird oder Aufzeichnungen für Ermittlungen benötigt werden, dürfen die Daten länger gespeichert werden.
Übrigens: Die Kennzeichenerfassung steht aktuell nicht in Zusammenhang mit der geplanten Transitabgabe für die Durchfahrt durch die Schweiz. Von Seiten der BAZG heißt es dazu: "Aktuell hat das System keinen Zusammenhang mit der sog. Alpenmaut. Die Umsetzung einer allfälligen Transitabgabe liegt beim Bundesamt für Straßen (ASTRA)."





