Bauer sauer: Warum "pflügt" er denn eine neue Straße?

Unfall oder Absicht?
Wer „pflügt“ denn eine neue Straße?

ArtikeldatumVeröffentlicht am 13.08.2026
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Polen Straße Beschädigung durch Pflug
Foto: Copyright Komenda Miejska Policji w Gliwicach

Denn der 60-Jährige war überzeugt, dass die Straße über sein Grundstück führt. Die Gemeinde ist da anderer Ansicht und hat Polizei und Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen.

Am 7.8.2026 hatte der Bauer in der polnischen Stadt Gliwice mit einem Ursus-Traktor samt Pflug knapp 200 Meter der kurz zuvor asphaltierte Fahrbahn zerstört. Gestoppt wurde er von Bauarbeitern, die seinen Weg mit einer Straßenwalze und einem Radlader blockierten und dann die Polizei riefen. Die Beamten nahmen den Traktorfahrer direkt fest. Als Grund nannte er, dass ihm gehöre das Grundstück, so die Polizei, und die Bauarbeiten seien deshalb ohne seine Zustimmung erfolgt. Nach Angaben der Polizei kündigte er sogar an, seine Arbeit fortzusetzen, sobald die Beamten wieder verschwunden seien.

Traktor beschlagnahmt

Daraufhin stellte den Traktor sicher und ließ ihn auf einen Polizeiparkplatz bringen. Bei der Kontrolle kam außerdem heraus, dass für das Fahrzeug keine vorgeschriebene Haftpflichtversicherung bestand. Alkohol spielte dagegen keine Rolle. Ein Alkohol-Test ergab nach Polizeiangaben, dass der Mann nüchtern war.

Der Streit um die Eigentumsverhältnisse setzte sich nach der Festnahme fort. Die Staatsanwaltschaft kam jedoch nach Prüfung der Grundstücksunterlagen zu einem anderen Ergebnis. Demnach gehört die betreffende Fläche vollständig der Stadt. Der Schaden soll bei rund 300.000 Złoty, umgerechnet knapp 70.000 Euro liegen, da neben dem Straßenbelag auch der Untergrund beschädigt wurde.

Bis zu zehn Jahre Haft möglich

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Landwirt nun Sachbeschädigung von erheblichem Wert vor. Nach ihren Angaben reicht der dafür infrage kommende Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren Haft. Außerdem beantragte sie Untersuchungshaft, wegen der Gefahr, die Straße erneut zu beschädigen. Das zuständige Gericht folgte dem Antrag und ordnete drei Monate Untersuchungshaft an.

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