Italien verschärft Verkehrsgesetz: Das zahlt man für jedes km/h zu viel

Italien verschärft Verkehrsgesetz
Das zahlt man für jedes km/h zu viel

ArtikeldatumVeröffentlicht am 11.08.2026
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Italien Tempoverstöße
Foto: KI-generiertes Bild / Wittich

Dahinter steckt eine umfassende Überarbeitung des italienischen Straßenverkehrsgesetzes, des Codice della Strada. Statt derzeit 82 unterschiedliche Grundbeträge sind künftig nur noch 21 vorgesehen. Ein Teil der geplanten Regeln wäre auch für Urlauber aus Deutschland relevant. Dazu gehört vor allem die neue Berechnung von Tempoverstößen. Aber auch Änderungen bei Fahrverboten und beim Fahren auf mehrspurigen Straßen könnten ausländische Autofahrer unmittelbar betreffen.

Auf der Autobahn zehn Euro pro km/h fällig

Bei Geschwindigkeitsverstößen will Italien stärker berücksichtigen, wie weit ein Fahrer das erlaubte Tempo überschritten hat. Auf Autobahnen sieht der Vorschlag zehn Euro für jeden km/h über dem Tempolimit vor. Innerorts sollen abhängig von der Schwere des Verstoßes fünf oder zehn Euro je km/h berechnet werden.

Damit würde beispielsweise eine Überschreitung um 17 km/h auf einer Autobahn rechnerisch 170 Euro ergeben, sofern die Regel in dieser Form beschlossen wird. Die endgültige Berechnung kann allerdings von weiteren Bestimmungen des neuen Bußgeldsystems abhängen. Die konkreten Beträge sind deshalb noch nicht mit einem späteren tatsächlichen Bußgeldbescheid gleichzusetzen.

Eine kilometerweise Berechnung wäre innerhalb der EU nicht grundsätzlich neu. Estland arbeitet bereits mit einem vergleichbaren Modell. Dort sieht das Straßenverkehrsgesetz bei entsprechenden Verfahren derzeit sieben Euro für jeden km/h über dem Tempolimit vor.

Auch Fahrverbote werden neu organisiert

Mit der Geldbuße allein soll es bei größeren Überschreitungen nicht getan sein. Auch Punkte und Fahrverbote sollen sich stärker danach richten, wie schnell ein Fahrer tatsächlich unterwegs war. Vorgesehen sind je nach Schwere vier, sechs oder acht Punkte.

Auf Autobahnen soll ein Fahrverbot ab einer Überschreitung von mehr als 20 km/h greifen. Innerorts liegt die vorgesehene Schwelle bei mehr als 40 km/h. Die Dauer ist nach dem Vorschlag stärker an den konkreten Verstoß gekoppelt. Gerade diese Regelung wäre bei einer Übernahme in die endgültige Fassung auch für ausländische Autofahrer relevant.

Neue Regeln für rechte Fahrstreifen

Auch das Fahren bzw. das Überholen auf mehrspurigen Straßen steht auf der Liste der geplanten Änderungen. So könnte es künftig erlaubt sein, auch auf der rechten Spur zu überholen. Es soll aber keine generelle Freigabe für des Rechtsüberholens geben, vielmehr ist es an vordefinierte Bedingungen geknüpft.

Für Motorradfahrer ist ebenfalls eine neue Regel vorgesehen. Sie sollen bei Stau unter bestimmten Voraussetzungen die Standspur benutzen dürfen. Auch diese Möglichkeit wäre nicht auf italienische Fahrer beschränkt und könnte damit für Motorrad-Urlauber relevant werden.

Das ändert sich noch – oder bleibt erhalten

  • Schnellzahler-Rabatt: Wer ein Bußgeld innerhalb von fünf Tagen bezahlt, soll weiterhin 30 Prozent Nachlass erhalten. Geändert wird dagegen die Inflationsanpassung. Die Beträge sollen erst angepasst werden, wenn sich der Verbraucherpreisindex um mehr als fünf Prozent verändert hat.
  • Führerschein mit 17: Die Führerscheinklassen B und C sollen künftig bereits mit 17 Jahren erworben werden können. Welche Voraussetzungen dafür gelten und ob beispielsweise begleitetes Fahren vorgeschrieben wird, steht noch nicht fest.
  • Neue E-Bike-Kategorie: Italien will mit den "bici a propulsione" eine neue Kategorie elektrisch angetriebener Fahrräder schaffen. Für diese Fahrzeuge ist eine Helmpflicht vorgesehen. Bei normalen Fahrrädern und Pedelecs soll sie für Kinder unter 14 Jahren gelten.
  • Verkehrsüberwachung: Der neue Codice soll klarer zwischen Messgeräten, anderen Kontrollsystemen und Videoüberwachung unterscheiden. Geschwindigkeits- und Alkoholmessungen werden damit beispielsweise anders behandelt als automatische Kontrollen von Versicherung oder technischer Untersuchung.
  • Hilfskräfte im Straßenverkehr: Neue "ausiliari di polizia stradale" sollen nach entsprechender Qualifikation unter anderem den Verkehr regeln, bestimmte Unfälle mit ausschließlich Sachschäden aufnehmen und Schwertransporte begleiten dürfen.
  • Alkoholgrenzen: Hier soll sich nichts Grundlegendes ändern. Für Fahranfänger und Berufskraftfahrer bleibt es bei 0,0 g/l, für andere Autofahrer bei 0,5 g/l. Auch die weiteren Schwellen von 0,8 und 1,5 g/l bleiben bestehen.
  • Einspruch gegen Bußgelder: Die Fristen sollen bei 30 Tagen für den Friedensrichter und 60 Tagen für den Präfekten bleiben. Der Einspruch beim Präfekten soll künftig allerdings ausschließlich über die Polizeidienststelle laufen, die den Verstoß festgestellt hat.

Wann könnten die neuen Regeln gelten?

Noch gilt keine dieser Änderungen. Der Basistext befindet sich in einer Konsultationsphase. Bis 13.9.2026 können die beteiligten Verbände Vorschläge für Änderungen einreichen. Anschließend soll das Verkehrsministerium die endgültige Fassung erarbeiten.

Nach dem derzeitigen Zeitplan soll die italienische Regierung den neuen Codice della Strada bis 14.10.2026 verabschieden. Danach kann das Gesetz in Kraft treten.

Fazit