Am Dienstag, 4.8.2026, gegen 12:06 Uhr sind Beamte der Polizeiautobahnstation Montabaur auf der A3 in Richtung Köln unterwegs, als Ihnen ein Porsche 911 aus den Niederlanden auffiel. Der Sportwagen war mit deutlich zu geringem Sicherheitsabstand unterwegs, überholte anschließend wiederholt verbotswidrig rechts. Dabei nutzte er, so die Polizei "jede sich bietende Lücke im Verkehr, scherte unmittelbar vor anderen Fahrzeugen wieder ein und setzte seine Fahrt mit hoher Geschwindigkeit fort."
Bei der Verfolgung des Fahrzeugs erreichte der Porsche nach Angaben der Polizei Geschwindigkeiten von mehr als 235 km/h. Obwohl die eingesetzte Zivilstreife mit geeichten 230 km/h unterwegs war, vergrößerte sich der Abstand zum Sportwagen weiter. Zu diesem Zeitpunkt herrschte ein für die Mittagszeit typisches hohes Verkehrsaufkommen und nur durch glückliche Umstände sei es zu keinem Verkehrsunfall gekommen.
Fahrer war auf Droge
Bei der anschließenden Kontrolle reagierte der Drogentest positiv auf THC, also auf Cannabis-Konsum. Der 23-jährige Fahrer erklärte den Beamten, gemeinsam mit seinem Vater einen Coffeeshop im niederländischen Eindhoven zu betreiben und aus beruflichen Gründen regelmäßig Cannabis zu konsumieren. Die Polizei ordnete daraufhin eine Blutprobe an. Ob der Mann zum Zeitpunkt der Fahrt tatsächlich unter dem Einfluss von Cannabis stand, muss nun die Laboruntersuchung klären.
Da der Beschuldigte seinen Wohnsitz in den Niederlanden hat und keine Angaben zu seinen Einkommensverhältnissen machte, wurde eine Sicherheitsleistung erhoben. Diese setzte die Polizei auf 10.000 Euro fest. Der Betrag wurde noch vor Ort bezahlt, außerdem stellten die Beamten den niederländischen Führerschein sicher. Nach Abschluss der Kontrolle wurde der 23-Jährige von seinem Vater abgeholt, unklar ist, ob auch der Vater noch einen Drogentest machen musste.
Ermittlungen wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens
Die Polizei leitete gegen den Niederländer Ermittlungen wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens (§ 315d StGB) sowie wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) ein.
Die Videoaufzeichnungen der Zivilstreife werden derzeit ausgewertet. Dabei soll unter anderem festgestellt werden, ob weitere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet wurden. Mögliche Zeugen oder Geschädigte werden gebeten, sich bei der Polizeiautobahnstation Montabaur zu melden.
Das droht an Strafen
Die Strafandrohungen nach § 315d und § 315c StGB gelten unabhängig davon, ob der Fahrer aus Deutschland oder dem Ausland stammt. Bei einer Verurteilung wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Auch für den Vorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs sieht das Gesetz Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor.
Verbotenes Kfz-Rennen auch als Einzelfahrer?Ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen setzt nicht zwingend mehrere Fahrzeuge voraus. Nach § 315d StGB kann sich auch ein einzelner Fahrer strafbar machen, wenn er grob verkehrswidrig und rücksichtslos fährt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Dafür reicht eine bloße Geschwindigkeitsüberschreitung allein nicht aus.
Während deutschen Fahrern in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen wird, wird Inhabern einer ausländischen Fahrerlaubnis regelmäßig das Recht aberkannt, mit ihrem Führerschein in Deutschland Kraftfahrzeuge zu führen. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt im Ausstellungsstaat grundsätzlich bestehen, sofern sie dort nicht zusätzlich entzogen wird.





