Das sieht das neue RIPOST-Gesetz vor, das das Parlament Ende Juli verabschiedet hat. Ziel ist es, die Zahl schwerer Verkehrsunfälle mit unerfahrenen Fahrern zu senken. Welche Fahrzeuge konkret betroffen sein werden, steht allerdings noch nicht fest. Die zulässige Motorleistung soll erst in einer späteren Verordnung festgelegt werden.
Mit der neuen Regelung schafft Frankreich erstmals eine gesetzliche Grundlage für eine Leistungsbegrenzung bei Fahranfängern. Im Gesetz selbst wird lediglich festgelegt, dass Inhaber eines Probeführerscheins keine Fahrzeuge oberhalb eines noch festzulegenden Leistungswertes führen dürfen. Erst nach Erlass der Verordnung wird feststehen, welche Modelle künftig nicht mehr gefahren werden dürfen und wann die Vorschrift in Kraft tritt.
Probezeit und Strafen sind bereits festgelegt
Die geplante Beschränkung gilt für den gesamten Zeitraum des französischen Probeführerscheins. Dieser dauert in der Regel drei Jahre, nach begleitetem Fahren zwei Jahre. Erfasst werden sollen sowohl eigene Fahrzeuge als auch geliehene oder gemietete Autos.
Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Das Gesetz sieht eine Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro sowie eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor. Wird dabei die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet oder die öffentliche Ordnung beeinträchtigt, kann das Strafmaß auf bis zu 30.000 Euro und zwei Jahre Freiheitsstrafe steigen. Zusätzlich kann das Fahrzeug beschlagnahmt und später eingezogen werden. Auch Vermieter, die einem Fahranfänger ein nicht zulässiges Fahrzeug überlassen, müssen mit Sanktionen rechnen.
Teil eines umfangreichen Sicherheitspakets
Neben der geplanten Leistungsbegrenzung für Fahranfänger verschärft das RIPOST-Gesetz auch die Sanktionen gegen sogenannte "Rodéos urbains". Darunter fallen unter anderem illegale Straßenrennen, spontane Beschleunigungsrennen sowie nicht genehmigte Treffen mit gefährlichen Fahrmanövern. Künftig sollen die Behörden solche Verstöße schneller ahnden können. Vorgesehen sind unter anderem die Sicherstellung des Führerscheins sowie die Stilllegung, das Abschleppen und Einziehung des Fahrzeugs.
Italien begrenzt die Motorleistung für FahranfängerIn Italien gelten für Fahranfänger seit einer Reform Ende 2024 strengere Vorgaben. Wer seinen Führerschein neu erworben hat, darf in den ersten drei Jahren nur Pkw mit einer Motorleistung von maximal 105 kW (143 PS) und einem Leistungsgewicht von höchstens 75 kW pro Tonne fahren.
Auch gegen den Missbrauch von Distickstoffmonoxid, besser bekannt als Lachgas, geht Frankreich künftig schärfer vor. Ab dem 1.2.2027 soll der Verkauf an Privatpersonen grundsätzlich verboten werden. Gleichzeitig wird das missbräuchliche Inhalieren außerhalb medizinischer Anwendungen unter Strafe gestellt. Für Verstöße ist unter anderem eine pauschale Geldbuße vorgesehen. Die Neuregelung richtet sich auch gegen Autofahrer, die unter dem Einfluss der Substanz am Straßenverkehr teilnehmen.
Verfassungsrat prüft das Gesetz
Das Gesetz wurde nach seiner Verabschiedung dem französischen Verfassungsrat vorgelegt. Dieser prüft, ob einzelne Regelungen mit der Verfassung vereinbar sind. Erst nach dieser Entscheidung und der anschließenden Veröffentlichung im Amtsblatt können die neuen Vorschriften in Kraft treten.





