Technaxx-Blitzerwarner mit Echtzeitdaten: Kann richtig viel, bleibt aber illegal

Blitzerwarner von Technaxx mit Echtzeitdaten
Der kann richtig viel, bleibt aber illegal

ArtikeldatumVeröffentlicht am 11.05.2026
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Technaxx Radarwarner Blitzer
Foto: Technaxx/Getty

Mit dem Secure Drive Mini TX‑387 bringt Anbieter Technaxx einen neuen, kompakten Radarwarner auf den Markt, der Autofahrer zuverlässig vor Blitzern bei sowie vor Gefahrenstellen und -kontrollen warnen soll. Um die Zuverlässigkeit der Warnungen zu erhöhen und unnötige Fehlalarme zu vermeiden, setzt Technaxx, wie auch schon verschiedene Wettbewerber auf Echtzeitdaten, die die Website blitzer.de.

Echtzeitdaten reduziert Fehlalarme

Die Warnfunktion berücksichtigt damit bei mobilen Radarstellen nur die durch die Community bestätigten aktuellen Meldungen. Statische Blitzer werden über die täglich aktualisierte Datenbank von SCDB.info eingesteuert. Die Nutzung der Echtzeitdaten erfolgt ohne Abo, also ohne laufende Kosten.

Der Secure Drive Mini TX-387 ist mit Abmessungen von lediglich 52 × 52 × 15 Millimetern und einem Gewicht von nur 30 Gramm extrem kompakt. Die Energieversorgung liefert ein integrierter, wiederaufladbarer Akku. Die Akkulaufzeit soll bis zu 45 Tage betragen. Nachgeladen wird am USB-C-Port.

Dank eines Bewegungssensors aktiviert sich das System automatisch bei Fahrtbeginn und schaltet sich am Ende der Fahrt auch wieder ab. Warnhinweise werden über drei farbige LED-Signale oder auf Wunsch akustisch ausgegeben (per App einstellbar). In Verbindung mit einem Smartphone ist dies auch über das Fahrzeug-Infotainment via Apple Carplay und Android Auto möglich.

Der Technaxx Secure Drive Mini TX‑387 ist ab sofort im Handel sowie online zum Preis von 59,99 Euro verfügbar.

Die Nutzung ist eindeutig untersagt

Auch wenn Blitzer-Apps und Radarwarner für viele Autofahrer zum digitalen Alltag gehören, ist deren Nutzung in Deutschland nach geltendem Verkehrsrecht untersagt. Die inzwischen etablierte Sanktion ist eindeutig: 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Nicht untersagt ist dagegen der Besitz von Radarwarnern.

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