BMW-Rückruf: Genau 3 (!) BMW M4 müssen in die Werkstatt

BMW-Rückruf Batterie-Verbindung
Genau 3 (!) BMW M4 müssen in die Werkstatt

ArtikeldatumVeröffentlicht am 08.10.2025
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Die US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA und der Autohersteller BMW führen in den USA aktuell einen Rückruf durch, der nur exakt vier Autos betrifft. Bei dreien handelt es sich um das Sportcoupé M4 des Modelljahres 2026. Ein weiteres betroffenes Fahrzeug ist ein BMW 430i desselben Modelljahrgangs. Die BMW-Exemplare entstammen dem Produktionszeitraum zwischen dem 21. und 23. Juli 2025. Der Rückruf trägt die NHTSA-Vorgangsnummer 25V643.

Erhöhte Brand- und Unfallgefahr

Der Rückruf wird von möglicherweise fehlerhaften Verbindungen zwischen den Pluskabeln der Batterie und dem Stromverteilerblock hervorgerufen. Sie wurden möglicherweise nicht gemäß den Spezifikationen hergestellt und können sich daher lösen oder es kann zu einer Widerstandserwärmung an der Verbindungsstelle kommen. Mit der Zeit könnte dies das Risiko einer Funktionsbeeinträchtigung oder eines unerwarteten Motorstillstands erhöhen. Dadurch verstärkt sich die Unfallgefahr. Im Extremfall besteht das Risiko einer Schwelbrandbildung und das Auto könnte Feuer fangen.

Um den Fehler zu beheben, wird die Verbindung zwischen den Pluskabeln der Batterie und dem Stromverteilerkasten in einer autorisierten BMW-Werkstatt überprüft. Nur bei Bedarf werden Teile ausgetauscht. Die Aktion ist für die betroffenen Kundinnen und Kunden natürlich kostenlos.

NHTSA-Angaben zufolge hat BMW den Fehler am 7. August 2025 bei internen Tests mit einem 2026er BMW M4 Competition Cabrio entdeckt. Nach einer technischen Untersuchung des Fahrzeugs und der relevanten Produktionsanlagen hat sich der bayerische Autohersteller daraufhin zu einem freiwilligen Rückruf entschieden. Bisher ist weder der US-Behörde noch dem Autohersteller bekannt, dass der technische Defekt zu Unfällen oder Personenschäden geführt hat.

Offiziellen NHTSA-Unterlagen zufolge wurden die US-Händler von BMW bereits über den Rückruf informiert. Die Besitzerinnen und Besitzer der betroffenen Autos sollen vom 17. November an schriftlich Kenntnis über die Maßnahme erhalten.

Fazit