Deutsche Parkscheibe gilt nicht in Österreich: Welche ist die richtige?

Deutsche Parkscheibe gilt nicht in Österreich
Welche ist die richtige?

ArtikeldatumVeröffentlicht am 26.01.2026
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Parkscheibe Österreich / Deutschland
Foto: Wittich

Gerade in der Skisaison, wenn zahlreiche Reisende mit dem Auto in die Alpen fahren, führt das häufig zu Problemen. Denn in Österreich gelten eigene Vorschriften, und die deutsche Parkscheibe erfüllt diese nicht.

Die österreichische Parkscheibe ist Teil der Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung. Sie dient dem Nachweis der Ankunftszeit in Kurzparkzonen und folgt einer anderen Zeitlogik: Statt auf die nächste halbe Stunde – wie in Deutschland – wird auf die nächste Viertelstunde gerundet. Wer also um 13:37 Uhr parkt, stellt die Scheibe auf 13:45 Uhr. Eine deutsche Parkscheibe mit halbstündiger Teilung gilt damit als ungültig.

Was ist mit elektronischen Parkscheiben?

Zulässig sind darüber hinaus ausschließlich analoge Parkscheiben mit dieser Viertelstunden-Markierung und gut lesbarem Zeiger. Das amtliche Muster zeigt zwar ein weißes Zifferblatt, der Zeiger ist meist schwarz, um den Kontrast zu erhöhen. Andere Farbgebungen des Zeigers sind auch zulässig. Elektronische Parkscheiben sind hingegen in Österreich nicht erlaubt, da die Verordnung keine digitale Zeitanzeige vorsieht.

Gerade in den Wintersportorten wie Innsbruck, Kitzbühel oder Zell am See kontrollieren Behörden regelmäßig, ob Parkscheiben den nationalen Vorgaben entsprechen. Wer dort mit einer deutschen oder elektronischen Parkscheibe parkt, begeht einen Verstoß.

Bußgelder bei Verstößen

Für Parken ohne gültige Parkscheibe oder mit falscher Anzeige verhängen die Gemeinden Organstrafverfügungen zwischen 30 und 50 Euro. Wird das Verwarnungsgeld nicht bezahlt oder liegt ein wiederholter Verstoß vor, kann ein Verwaltungsstrafverfahren folgen. In diesem Fall sind Strafen bis zu 726 Euro möglich. Zum Vergleich: In Deutschland liegt das Verwarnungsgeld für Parken ohne oder mit falsch eingestellter Parkscheibe zwischen 20 und 40 Euro, abhängig von der Dauer des Parkverstoßes.

Fazit