Erste Solo-Fahrt - Führerschein weg: Vom Geburtstagskind zum Fahrverbot in zwei Stunden

Erste Solo-Fahrt - Führerschein weg
Vom Geburtstagskind zum Fahrverbot in zwei Stunden

ArtikeldatumVeröffentlicht am 19.11.2025
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Polizei Raser
Foto: franckreporter via Getty Images

Es ist die Nacht zum Samstag, der 8. November 2025, als ein 18-Jähriger in Osnabrück erstmals ohne Begleitperson unterwegs ist. Der junge BMW-Fahrer fährt auf der Natruper Straße, im Bereich des Osnabrücker Stadtteils Westerberg. Was als erste freie Fahrt nach dem 18. Geburtstag beginnt, endet abrupt an einer Kontrollstelle der Polizei.

110 km/h statt erlaubter 50

Die Beamten hatten in diesem Abschnitt eine routinemäßige Geschwindigkeitsüberwachung eingerichtet. Gegen zwei Uhr messen sie den BMW: 110 km/h in einer Tempo-50-Zone – doppelt so schnell wie erlaubt. Die Polizei stoppt das Fahrzeug und stellt fest, dass der Fahrer gerade seine erste Fahrt ohne Begleitperson macht.

Schwerer A-Verstoß in der Probezeit

Für Fahranfänger ist ein solcher Vorfall alles andere als ein Bagatelldelikt. Die Polizeiinspektion Osnabrück bewertet das Verhalten des 18-Jährigen als schwerwiegenden Verstoß im Rahmen der Fahranfängervorschriften. Es handelt sich um einen schweren A-Verstoß in der Probezeit. Solche Verstöße gelten als Hinweis auf sicherheitsrelevantes Fehlverhalten und bleiben nicht ohne Folgen: Eine Nachschulung ist obligatorisch.

Bußgeld, Punkte, Fahrverbot, Aufbauseminar

Gegen den 18-Jährigen wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Nach den geltenden Regelungen droht ihm ein Bußgeld von voraussichtlich 560 Euro. Hinzu kommen zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein zweimonatiges Fahrverbot. Außerdem muss der Fahranfänger mit einer möglichen Verlängerung der Probezeit rechnen. On top ist die Teilnahme an besagtem Aufbauseminar verpflichtend.

Fazit