Firmenwagen: Vermeiden Sie diese 13 Fehler

Firmenwagen im Alltag
13 Fehler, die teuer werden können

ArtikeldatumVeröffentlicht am 28.09.2025
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Wer diese missachtet, riskiert nicht nur Bußgelder oder den Verlust des Versicherungsschutzes, sondern auch arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung. Verschiedene Urteile deutscher Gerichte zeigen, welche Fehler in der Praxis besonders schwer wiegen.

Fehler 1: Mit dem Firmenwagen auf die Rennstrecke

Der Einsatz eines Dienstwagens auf Rennstrecken ist in fast allen Überlassungsverträgen verboten. Wer dennoch an Trackdays oder Motorsportveranstaltungen teilnimmt, setzt das Fahrzeug einem erhöhten Risiko aus und handelt in aller Regel vertragswidrig. Auch ein Schaden, der bei scheinbar harmlosen Trainingsfahrten entsteht, kann erhebliche Kosten nach sich ziehen.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 12 U 149/13, Urteil vom 15.04.2014) entschied, dass Schäden auf einer Rennstrecke nicht von der Kaskoversicherung gedeckt sind, wenn es sich um eine Veranstaltung mit Renncharakter handelt. Nur bei Gleichmäßigkeitsprüfungen ohne Höchstgeschwindigkeit erkannte das Gericht in einem späteren Fall (Az. 12 U 69/24, Urteil vom 07.11.2024) Versicherungsschutz an. Für Firmenwagennutzer bedeutet das: Schäden werden fast immer privat zu tragen sein, hinzu kommen mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Fehler 2: Firmentankkarte privat nutzen

Die zweckwidrige Nutzung einer Tankkarte für das private Auto stellt eine klare Pflichtverletzung dar. Sie gilt als Vertragsbruch und als Verstoß gegen § 280 BGB. Arbeitgeber müssen dies nicht hinnehmen, auch wenn es sich nur um kleinere Beträge handelt.

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Az. 2 Sa 526/10) bestätigte, dass der Arbeitgeber entstandene Kosten vom Gehalt abziehen darf. In dem Fall wurde außerdem eine Kündigung als zulässig angesehen. Arbeitnehmer riskieren also nicht nur den Vorwurf der Untreue, sondern auch die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Fehler 3: Unfallflucht mit dem Firmenwagen

Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat nach § 142 StGB. Für Fahrer eines Dienstwagens bedeutet das eine doppelte Belastung: Neben strafrechtlichen Folgen drohen auch arbeitsrechtliche Maßnahmen.

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Az. 1 Sa 439/16, Urteil vom 21.03.2017) bestätigte eine fristlose Kündigung, nachdem ein Arbeitnehmer mit dem Firmenwagen Fahrerflucht begangen hatte. Die Gerichte stellen klar, dass ein solches Verhalten regelmäßig geeignet ist, das Vertrauensverhältnis unwiederbringlich zu zerstören.

Firmenwagen oder Dienstwagen?Ein Firmenwagen ist ein Fahrzeug, das dem Unternehmen gehört und dem Betriebsvermögen zugeordnet ist. Er wird in erster Linie für geschäftliche Zwecke eingesetzt, kann aber auch Eigentümern oder Mitarbeitern zur Verfügung stehen. Ein Dienstwagen dagegen ist ein Firmenwagen, der einem Arbeitnehmer ausdrücklich vom Arbeitgeber zur dienstlichen Nutzung überlassen wird. Häufig ist auch die private Nutzung erlaubt, deren Wert als geldwerter Vorteil versteuert werden muss. Damit gilt: Jeder Dienstwagen ist ein Firmenwagen, jedoch nicht jeder Firmenwagen ist automatisch ein Dienstwagen.

Fehler 4: Falschbetankung

Ein Tankfehler kann hohe Schäden verursachen. Anders als viele glauben, wird eine Falschbetankung nicht als Unfall gewertet, sondern als Bedienfehler. Deshalb übernehmen Versicherungen in der Regel keine Kosten.

Der Bundesgerichtshof (Az. IV ZR 322/02, Urteil vom 25.06.2003) stufte Falschbetankung als grob fahrlässig ein. Das Amtsgericht München (Az. 113 C 27219/14, Urteil vom 24.06.2015) verurteilte eine Autofahrerin zu Schadensersatz, nachdem sie einen Mietwagen falsch betankt hatte. In Einzelfällen, etwa bei Ablenkung, können Gerichte eine Haftungsquote festlegen, wie das LAG Rheinland-Pfalz (Az. 5 Sa 371/07).

Fehler 5: Reifendruck und Verkehrssicherheit ignorieren

Wer mit zu niedrigem Luftdruck oder anderen sicherheitsrelevanten Mängeln fährt, verstößt gegen § 23 StVO. Der Fahrer ist verpflichtet, das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand zu halten. Bei einem Unfall kann der Versicherungsschutz gefährdet sein.

Der Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 146/05, Urteil vom 23.01.2007) stellte klar, dass der Fahrer für den verkehrssicheren Zustand verantwortlich ist. Unterlassene Kontrollen können als Fahrlässigkeit gewertet werden. Versicherungen dürfen in solchen Fällen Leistungen kürzen oder verweigern.

Fehler 6: Private Nutzung ohne Erlaubnis

Nicht jeder Arbeitgeber gestattet private Fahrten mit dem Dienstwagen. Wer dennoch Urlaubsreisen oder Familienfahrten unternimmt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Das LAG Mecklenburg-Vorpommern (Az. 5 Sa 245/21, Urteil vom 21.06.2022) befasste sich mit einem Fall, in dem ein Arbeitnehmer einen Transporter privat nutzte. Zwar hielt das Gericht eine fristlose Kündigung nicht für gerechtfertigt, weil die Privatnutzung zuvor geduldet worden war. Grundsätzlich ist eine Kündigung in solchen Fällen jedoch möglich.

Fehler 7: Schlüsselverlust und unsachgemäße Nutzung

Geht ein Fahrzeugschlüssel verloren oder wird der Wagen unsachgemäß behandelt, droht Ärger. Besonders kritisch ist es, wenn der Verlust nicht sofort gemeldet wird, da Diebstahlschäden dann nicht versichert sind. Auch Schäden in Waschanlagen sind problematisch, wenn etwa Spiegel nicht eingeklappt wurden.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az. 12 Sa 630/15, Urteil vom 23.09.2015) entschied, dass ein Arbeitnehmer die Kosten für verlorene Fahrzeugschlüssel tragen musste, weil er den Verlust verspätet angezeigt hatte. Bei Waschanlagenschäden liegt die Beweislast beim Fahrer, nur nachgewiesene Fehler der Anlage verpflichten den Betreiber zur Haftung.

Fehler 8: Alkohol- oder Drogenfahrten

Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss führen regelmäßig zu schweren Konsequenzen. Neben strafrechtlichen Folgen droht der vollständige Verlust des Versicherungsschutzes. Auch arbeitsrechtlich ist eine Abmahnung oder fristlose Kündigung üblich.

Das LAG Berlin-Brandenburg (Az. 15 Sa 1782/12, Urteil vom 16.01.2013) bestätigte die Kündigung eines Arbeitnehmers, der unter Alkoholeinfluss mit dem Firmenwagen gefahren war. Arbeitgeber dürfen in solchen Fällen davon ausgehen, dass das Vertrauensverhältnis zerstört ist.

Fehler 9: Dienstwagen an Freunde oder Nachbarn verleihen

Die Weitergabe des Firmenwagens an nicht berechtigte Personen ist in fast allen Verträgen untersagt. Selbst wenn es sich nur um kurze Fahrten handelt, kann der Versicherungsschutz erlöschen.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen (Az. 7 Sa 243/09, Urteil vom 12.11.2009) stellte klar, dass die unerlaubte Überlassung an Dritte eine Pflichtverletzung darstellt. Abmahnung oder sogar Kündigung sind in solchen Fällen möglich. Versicherungsschutz besteht bei Unfällen nicht.

Fehler 10: Fehlendes Fahrtenbuch oder nicht bezahlte Bußgelder

Wer kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt, riskiert steuerliche Nachforderungen. Das Finanzamt setzt dann pauschal die 1-Prozent-Regelung an. Auch nicht bezahlte Bußgelder führen zu Problemen, da sie dem tatsächlichen Fahrer angelastet werden.

Fehlerhafte Dokumentationen können schnell mehrere tausend Euro an Steuernachzahlungen auslösen. Zudem drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen, wenn der Arbeitgeber für Bußgelder aufkommen muss, die eigentlich der Arbeitnehmer tragen müsste.

Fehler 11: Missachtung von Einfahrtshöhen in Tiefgaragen

Dachschäden beim Befahren von Tiefgaragen oder Parkhäusern sind ein typischer Schaden. Wer die zulässige Höhe missachtet, handelt in der Regel fahrlässig.

Das Oberlandesgericht Köln (Az. 9 U 12/04, Urteil vom 10.05.2005) beurteilte einen Fall, in dem ein Fahrer trotz klarer Beschilderung in eine zu niedrige Garage einfuhr. Das Gericht wertete das Verhalten als grob fahrlässig, sodass die Versicherung die Regulierung ablehnen durfte.

Fehler 12: Nachlässiger Umgang mit dem Fahrzeug

Ein verschmutzter Innenraum, fehlende Wartung oder oberflächliche Schäden können als Pflichtverletzung gewertet werden. Der Arbeitgeber erwartet einen sorgfältigen Umgang mit dem überlassenen Fahrzeug.

Das Landesarbeitsgericht Hamm (Az. 13 Sa 436/11, Urteil vom 28.06.2011) bestätigte, dass ein Arbeitnehmer für Kosten übermäßiger Abnutzung und Schäden haftbar gemacht werden konnte. Unterlassene Wartung oder erhebliche Verschmutzungen können demnach arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Fehler 13: Firmenwagen nach Kündigung behalten

Nach einer Kündigung endet in der Regel auch die Berechtigung zur Privatnutzung. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Arbeitnehmer den Wagen länger behalten.

Das Bundesarbeitsgericht (Az. 5 AZR 171/24, Urteil vom 12.02.2025) stellte klar, dass Arbeitgeber die Privatnutzung zum Monatsende beenden dürfen, nicht jedoch sofort bei Kündigung. Eine eigenmächtige Weiterverwendung gilt als Pflichtverletzung und kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Fazit