Gilt schon ab 1.7.2026: Neue Verjährungsfrist für Bußgeldbescheide

Gilt schon ab 1.7.2026
Neue Verjährungsfrist für Bußgeldbescheide

ArtikeldatumVeröffentlicht am 15.06.2026
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IMAGO Bußgeldbescheid Verjährungsfrist
Foto: IMAGO / Bihlmayerfotografie / Collage KI generiert

Die neue Frist ist Teil des 5. Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und wurde bereits im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Betroffen sind unter anderem Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichtverstöße, Handyverstöße am Steuer, Abstandsverstöße und Parkverstöße.

Länder drängten auf die Änderung

Ausgangspunkt der Gesetzesänderung war eine Initiative der Bundesländer. In der Begründung des Gesetzgebungsverfahrens wird auf die zunehmende Belastung der Bußgeldstellen verwiesen. Die Behörden müssten heute größere Fallzahlen bearbeiten und umfangreichere Verfahren führen als noch vor einigen Jahren.

Nach Auffassung der Länder führte die bisherige Frist von drei Monaten dazu, dass Verfahren teilweise nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten. Mit der Verlängerung auf sechs Monate soll die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten erleichtert werden.

Was sich für Autofahrer ändert

Die bisherige Drei-Monats-Frist war vielen Autofahrern bekannt. Wer nach einem Blitzerfoto oder einem anderen Verkehrsverstoß längere Zeit nichts von der Behörde hörte, konnte darauf hoffen, dass die Verfolgungsverjährung eingetreten war.

Die Frist galt allerdings auch bisher nur, solange sie nicht durch behördliche Maßnahmen unterbrochen wurde. Bereits die Übersendung eines Anhörungsbogens kann dazu führen, dass die Verjährung erneut zu laufen beginnt. Verkehrsordnungswidrigkeiten konnten deshalb schon nach bisherigem Recht deutlich länger verfolgt werden als nur drei Monate.

An den Abläufen des Bußgeldverfahrens selbst ändert sich durch die Gesetzesänderung nichts. Geändert wird ausschließlich die grundlegende Verjährungsfrist.

So gehen Sie gegen einen Bußgeldbescheid vor

  1. Fristen prüfen: Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Danach wird der Bescheid rechtskräftig.
  2. Anhörungsbogen ernst nehmen: Bereits ein Anhörungsbogen kann die Verjährung unterbrechen. Die Frist beginnt dann erneut zu laufen.
  3. Messung und Formalien prüfen lassen: Fehler bei Eichung, Messprotokoll, Zustellung oder Fristen können ein Verfahren angreifbar machen.
  4. Blitzerfoto genau ansehen: Ist der Fahrer auf dem Foto nicht eindeutig erkennbar, kann dies für die Verteidigung relevant sein.
  5. Bei Fahrverbot frühzeitig handeln: Wer beruflich oder aus gesundheitlichen Gründen auf den Führerschein angewiesen ist, sollte mögliche Ausnahmen oder Alternativen prüfen lassen.
  6. Im Zweifel anwaltliche Hilfe nutzen: Fachanwälte für Verkehrsrecht können Akteneinsicht beantragen und die Erfolgsaussichten eines Einspruchs bewerten.

Fazit