Aufgefallen war der Passat zunächst wegen des Verhaltens seines Fahrers. Eine Polizeistreife beobachtete den 33-Jährigen am 11.8.2026 gegen 15:00 Uhr in Bremerhaven-Lehe, wie er verkehrswidrig und mit dem Handy am Ohr abbog.
Zudem stellten die Beamten fest, dass weder der Fahrer noch die beiden Kinder auf der Rückbank angeschnallt waren. Bei der Kontrolle nahmen die Polizisten dann auch den 29 Jahre alten VW genauer unter die Lupe. Dabei fielen zunächst verschlissene Bremsscheiben, größere Roststellen und ein stark beschädigter Frontscheinwerfer auf. Außerdem war an einem Rad eine andere Felge montiert als an den übrigen.
Gutachter findet 50 Mängel am Passat
Die Beamten ließen den Passat zu einer Prüfstelle abschleppen. Dort stellte der Gutachter insgesamt 50 Mängel fest. Davon wurden nach Angaben der Polizei 43 als erheblich, zwei als gefährlich und zwei als verkehrsunsicher eingestuft.
Besonders schwer waren die Defekte an der Bremsanlage. Die Betriebsbremse an der ersten Achse hatte überhaupt keine Wirkung mehr. Eine Bremsleitung hinten links war beschädigt und drohte auszufallen. Beide Defekte wurden als verkehrsunsicher eingestuft. Als gefährliche Mängel bewertete der Gutachter eine stark ungleichmäßige Bremswirkung an der gelenkten Achse sowie einen undichten Motor mit hohem Ölverlust.
Zu den weiteren von der Ortspolizeibehörde Bremerhaven gegenüber www.auto-motor-und-sport.de genannten Mängeln gehörten unter anderem:
- unzureichende Wirkung der Feststellbremse
- korrodierte oder durch Korrosion geschwächte Bremsleitungen
- verschlissene Bremsscheiben und Bremsbeläge
- falsch dimensionierte Bremsbeläge an der ersten Achse
- Fehlermeldung des Antiblockiersystems
- ausgeschlagener Spurstangenkopf
- beschädigte Schwingungsdämpfer
- unterschiedliche Reifengrößen auf der zweiten Achse
- durchgerosteter Achskörper
- unzulässige Radschrauben
- an mehreren Stellen durchgerostete Bodengruppe
- durchgerostete linke Vordertür, Schweller und Seitenteile
- beidseitig ausgefallenes Abblendlicht
- beidseitig ausgefallene Begrenzungsleuchten
- beschädigte elektrische Leitung im Motorraum
- mangelhaft befestigte Batterie und fehlende Polabdeckung
- Fehlermeldung des Airbagsystems
- undichtes Getriebe mit abtropfendem Öl
Kennzeichen entsiegelt, Anzeigen für Fahrer und Halter
Nach dem Gutachten durfte der Passat nicht mehr weiterfahren. Nach Angaben der Polizei erlosch die Betriebserlaubnis unverzüglich. Die Beamten entfernten und entsiegelten die Kennzeichen. Das Auto blieb auf dem Gelände der Prüfgesellschaft.
Gegen den 33 Jahre alten Fahrer fertigte die Polizei mehrere Ordnungswidrigkeitenanzeigen an. Auch der Halter des Passat muss mit einer Anzeige rechnen. Ihm wird vorgeworfen, das Fahrzeug in diesem Zustand zum Fahren überlassen zu haben.
Diese Mängel spielen auch bei der HU eine Rolle
Viele der am Passat festgestellten Defekte betreffen Bereiche, die bei der Hauptuntersuchung kontrolliert werden. Dazu zählen insbesondere Bremsanlage, Lenkung, Fahrwerk, Reifen und Räder, Beleuchtung sowie tragende Teile der Karosserie. Auch die Funktion sicherheitsrelevanter Systeme wie ABS und Airbag wird überprüft. Ölverlust kann ebenfalls zu einer Beanstandung führen.
Wie schwer ein Defekt wiegt, hängt von seiner Einstufung ab. Bei einem erheblichen Mangel erhält das Fahrzeug keine neue Prüfplakette. Die Mängel müssen beseitigt und das Fahrzeug innerhalb der vorgeschriebenen Frist zur Nachprüfung vorgestellt werden.
Ein gefährlicher Mangel geht darüber hinaus. In diesem Fall besteht eine direkte und unmittelbare Gefahr für die Verkehrssicherheit oder eine Beeinträchtigung der Umwelt. Der Mangel muss unverzüglich beseitigt werden.
Die schwerste Einstufung ist "verkehrsunsicher". Sie wird verwendet, wenn eine unmittelbare Verkehrsgefährdung besteht. Beim Passat traf dies auf die wirkungslose Betriebsbremse an der ersten Achse und die beschädigte Bremsleitung mit Ausfallgefahr zu.





