Für das endgültige Inkrafttreten ist noch die formelle Abstimmung im Plenum sowie die Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt erforderlich.
Der Vorstoß stammt vom Abgeordneten Wouter Raskin (der flämisch-nationalistischen, mitte-rechts Partei "Nieuw-Vlaamse Alliantie"; N-VA). Grundlage ist eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 16. März 1968. Der Bericht der Kammer trägt die Nummer DOC 56 0390/003 vom 5.2.2026.
Einziehung soll zur Regel werden
Kern der Reform ist eine klare Vorgabe an die Gerichte. Fährt jemand trotz entzogener Fahrerlaubnis und gehört ihm das Fahrzeug, soll das Auto grundsätzlich eingezogen werden. Bisher lag diese Entscheidung im Ermessen der Richter.
Ausnahmen sind vorgesehen, wenn die Einziehung unverhältnismäßig wäre oder besondere Umstände vorliegen, etwa ein medizinischer Notfall. In solchen Fällen muss das Gericht seine Entscheidung ausdrücklich begründen. Die Regelung greift nur, wenn das Fahrzeug im Eigentum des Täters steht.
Begründung mit Rückfallzahlen
In der Ausschussdebatte verwiesen Befürworter auf hohe Rückfallquoten im Bereich der Verkehrsdelikte. Nach Angaben aus einer Anhörung betreffen rund 70 Prozent der Einträge im Strafregister Verkehrsverstöße. Von diesen Personen sollen rund 80 Prozent erneut einschlägig auffallen.
Raskin erklärte laut Parlamentsbericht, man wolle verhindern, dass Fahrverbote folgenlos missachtet werden. Das Fahrzeug sei bei solchen Taten das zentrale Mittel.
Kritik und offene Fragen
Im Ausschuss gab es auch Einwände. Mehrere Abgeordnete verwiesen auf mögliche Auswirkungen für Familienangehörige, wenn ein gemeinsam genutztes Fahrzeug eingezogen wird. Andere hinterfragten die Datenbasis zur bisherigen Praxis und warnten vor Symbolpolitik.
Zudem wurden praktische Fragen diskutiert, etwa bei Verurteilungen in Abwesenheit oder bei späteren Verfahrenskorrekturen. In der Anhörung ging es darüber hinaus um Themen wie eine bessere Vernetzung von Verkehrsdaten, den Einsatz automatischer Kennzeichenerkennung sowie mögliche Reformen des Sanktionssystems.
Der Entwurf wurde am 27.1.2026 im Mobilitätsausschuss mit zehn Stimmen angenommen. Ein Abgeordneter stimmte dagegen, drei enthielten sich.
Was gilt für deutsche Autofahrer?
Auch deutsche Autofahrer wären von der geplanten Regel betroffen, wenn sie in Belgien ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs sind. Maßgeblich ist nicht die Staatsangehörigkeit, sondern ob im Zeitpunkt der Kontrolle eine gültige Fahrerlaubnis besteht. Wer in Deutschland ein Fahrverbot hat oder wessen Fahrerlaubnis entzogen wurde, besitzt rechtlich keine nutzbare Fahrerlaubnis und darf auch im Ausland nicht fahren.
Wird eine solche Person in Belgien am Steuer kontrolliert, droht ein Strafverfahren nach belgischem Recht wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis. Nach der nun im Ausschuss gebilligten Verschärfung kann das Gericht zudem das Fahrzeug einziehen, sofern es dem Fahrer gehört.












