Infrastruktur-Gesetz verabschiedet: Speed für Straßenbau, Bremse gegen Klagewut

Infrastruktur-Gesetz verabschiedet
Speed für Straßenbau, Bremse gegen Klagewut

ArtikeldatumVeröffentlicht am 29.06.2026
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Autobahn Baustelle
Foto: BERND LAUTER via Getty Images

Marode Brücken, jahrelange Baustellen und Autobahnprojekte, die sich über Jahrzehnte hinziehen, gehören in Deutschland vielerorts zum Alltag. Nicht selten vergehen zwischen der ersten Planung und dem eigentlichen Baubeginn zehn Jahre oder mehr. Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung diese Verfahren deutlich verkürzen. Stimmt auch der Bundesrat am 10.7.2026 zu, sollen Straßen- und Brückenprojekte künftig schneller geplant, genehmigt und umgesetzt werden.

Für Autofahrer ändert sich dadurch zunächst nichts. Weder verschwinden bestehende Baustellen noch werden gesperrte Brücken kurzfristig wieder freigegeben. Das Gesetz schafft jedoch neue rechtliche Voraussetzungen, damit dringend benötigte Projekte künftig weniger Zeit bis zum Baubeginn benötigen. Bis 2029 plant der Bund Investitionen von rund 169 Milliarden Euro in Straßen, Brücken, Schienen und Wasserstraßen.

Brücken stehen besonders im Fokus

Kaum ein Bereich verdeutlicht den Sanierungsbedarf so sehr wie die Brücken im deutschen Autobahnnetz. Viele Bauwerke stammen aus den 1960er- und 1970er-Jahren und wurden für deutlich geringere Verkehrsbelastungen gebaut. Heute führen Gewichtsbeschränkungen, Fahrstreifenreduzierungen oder komplette Sperrungen regelmäßig zu Staus und weiträumigen Umleitungen.

Genau hier setzt das Infrastruktur-Zukunftsgesetz an. Ersatzneubauten sollen künftig einfacher genehmigt werden. Die bisherige Begrenzung, nach der vereinfachte Verfahren nur für Brücken bis 1.500 Metern Länge galten, entfällt. Entscheidend ist künftig allein, dass ein bestehendes Bauwerk ersetzt wird. Nach Ansicht des Bundesverkehrsministeriums können Ersatzneubauten dadurch früher beginnen.

Mehr Tempo für Autobahnen und Bundesstraßen

Nicht nur Brücken, sondern auch zahlreiche Straßenbauprojekte sollen von den neuen Regeln profitieren. Das Gesetz stuft sie als Vorhaben des "überragenden öffentlichen Interesses und der öffentlichen Sicherheit" ein. Darunter fallen Neubauten von Bundesautobahnen, der vierstreifige Ausbau von Bundesstraßen, Maßnahmen zur Engpassbeseitigung, Ersatzneubauten von Tunneln sowie zusätzliche Lkw-Parkplätze. Auch Straßen mit besonderer Bedeutung für die militärische Mobilität werden einbezogen.

Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums betrifft die neue Einstufung insgesamt 68 Straßenbauprojekte. Sie erhalten dadurch keinen automatischen Freifahrtschein. Behörden und Gerichte sollen sie bei ihren Entscheidungen künftig jedoch stärker berücksichtigen, wodurch sich Genehmigungsverfahren verkürzen könnten.

Weniger Papier, mehr digitale Verfahren

Ein erheblicher Teil der Zeit geht bisher nicht auf den eigentlichen Bau zurück, sondern auf die Vorbereitung. Planunterlagen werden ausgelegt, Einwendungen geprüft und verschiedene Behörden nacheinander beteiligt. Genau an diesen Abläufen setzt das Gesetz an.

Planfeststellungsverfahren sollen künftig grundsätzlich digital abgewickelt werden. Außerdem entfallen einzelne Verfahrensschritte. So soll beispielsweise die Raumverträglichkeitsprüfung bei Bundesfernstraßen grundsätzlich wegfallen, sofern das jeweilige Bundesland nicht widerspricht. Auch das Linienbestimmungsverfahren wird vereinfacht, um Doppelprüfungen zu vermeiden. Nach Berechnungen des Bundesverkehrsministeriums könnten Digitalisierung, Building Information Modeling (BIM) und KI-gestützte Einwendungsbearbeitung einzelne Verfahrensschritte um bis zu 30 Prozent verkürzen.

Gerichtsverfahren sollen Projekte seltener ausbremsen

Immer wieder verzögern sich Straßenbauprojekte durch langwierige Gerichtsverfahren. Teilweise müssen sich Gerichte mehrfach mit bereits entschiedenen Fragen befassen. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz soll auch hier ansetzen.

Künftig sollen bereits rechtskräftig entschiedene Punkte nicht erneut umfassend geprüft werden können. Außerdem wird das Bundesverwaltungsgericht für weitere Straßenbauvorhaben unmittelbar zuständig. Nach Darstellung des Bundesverkehrsministeriums soll dadurch der Rechtsweg verkürzt werden.

Als Beispiele nennt das Ministerium den Weiterbau der A20 in Niedersachsen, die Rheinspange zwischen Bonn und Köln sowie die A143 westlich von Halle. Gerade diese Projekte zeigen nach Ansicht des Ministeriums, wie lang sich Planungs- und Gerichtsverfahren heute hinziehen können.

Naturschutz bleibt der größte Streitpunkt

Die größte Kritik richtet sich gegen Änderungen bei den Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft. Künftig sollen Ausgleichsflächen, Ersatzmaßnahmen und Ersatzgeldzahlungen gleichrangig möglich sein. Die Bundesregierung verspricht sich davon mehr Flexibilität bei der Umsetzung großer Infrastrukturprojekte.

Umweltverbände sehen das deutlich kritischer. Der Deutsche Naturschutzring spricht von einem "Frontalangriff" auf das Naturschutzrecht. Auch die Grünen befürchten, dass Straßenbauprojekte künftig leichter umgesetzt werden könnten. Die Bundesregierung weist diese Vorwürfe zurück und betont, dass die Umweltstandards selbst unverändert blieben und lediglich die Verfahren beschleunigt würden.

Bundesrat entscheidet im Juli

Mit dem Beschluss des Bundestags ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Der Bundesrat befasst sich am 10.07.2026 mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz. Erst nach seiner Zustimmung können die neuen Regelungen in Kraft treten. Das Gesetz ist Teil einer umfassenderen Beschleunigungsagenda der Bundesregierung, mit der Planungs- und Genehmigungsverfahren in mehreren Bereichen reformiert werden sollen.

Fazit