Die Freigabe gilt jedoch nicht automatisch auf allen Autobahnen, sondern ausschließlich auf entsprechend gekennzeichneten Strecken. Die neue Regel ist Teil einer umfassenden Reform der spanischen Straßenverkehrsordnung, die der Ministerrat am 23.6.2026 beschlossen hat. Nach Angaben der spanischen Verkehrsbehörde DGT soll sie den Verkehrsfluss verbessern und gleichzeitig die Sicherheit von Motorradfahrern erhöhen.
Seitenstreifen bleibt grundsätzlich tabu
Die DGT stellt klar, dass Motorradfahrer den Seitenstreifen auch künftig nicht beliebig befahren dürfen. Erlaubt ist dies ausschließlich unter mehreren Voraussetzungen, die gleichzeitig erfüllt sein müssen.
Zum einen muss der Verkehr durch einen Stau oder stockenden Verkehr erheblich beeinträchtigt sein. Zum anderen muss der betreffende Streckenabschnitt ausdrücklich von der DGT für diese Nutzung freigegeben worden sein. Darüber hinaus gilt auf dem Seitenstreifen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Die spanische Verkehrsbehörde formuliert dies in der neuen Verordnung wie folgt:
"Motorräder dürfen den rechten Seitenstreifen benutzen, wenn Verkehrsstaus oder stockender Verkehr vorliegen, die Geschwindigkeit 30 Kilometer pro Stunde nicht überschritten wird und der betreffende Streckenabschnitt entsprechend ausgeschildert ist."
Beschilderung bleibt vorerst offen
Wie die Freigabe auf der Straße konkret gekennzeichnet wird, ist derzeit noch nicht bekannt. Die DGT spricht in ihren offiziellen Unterlagen lediglich von einer "entsprechenden Beschilderung" des jeweiligen Streckenabschnitts.
Denkbar wäre eine Kombination bereits bestehender Verkehrszeichen mit einem ergänzenden Zusatzschild für Motorräder.
Anm. d. Red. Das auf dem Bild dargestellte Schild dient lediglich zu Illustration und stellt nicht die kommende Beschilderung dar.












