Kaum losgefahren, schon vorbei: Zweiter Schwertransport-Versuch endet nach Minuten

Kaum losgefahren, schon vorbei
Zweiter Schwertransport-Versuch endet nach Minuten

ArtikeldatumVeröffentlicht am 24.07.2026
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Lkw Schwertransport Polizei
Foto: Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim

Nachdem ein überladenes Fahrzeuggespann zunächst stillgelegt worden war, sollte ein anderes Fuhrunternehmen die Ladung übernehmen. Doch auch diese Fahrt endete nach kurzer Zeit bei einer Verkehrskontrolle.

Zurück zum Anfang: Am Samstag (18.7.2026) wurde von der Autobahnpolizei ein Schwertransporter eines Unternehmens aus dem Raum Nordhorn angehalten. Die Beamten kontrollierten das Fahrzeuggespann mit einer Brech- und Siebanlage und stellten ein Gesamtgewicht von rund 52 Tonnen fest. Erlaubt gewesen wären 40 Tonnen. Die für einen solchen Transport notwendige Ausnahmegenehmigung lag nicht vor. Die Polizei untersagte daraufhin die Weiterfahrt und legte den Schwertransport still.

Zweiter Versuch – gleiches Ergebnis

Nachdem die Anlage am Montag in der Nähe der Dienststelle in Wietmarschen abgeladen worden war, sollte sie am Dienstag von einem anderen Unternehmen aus dem Raum Hannover weitertransportiert werden.

Die Hoffnung auf einen problemlosen Neustart währte allerdings nur kurz. Bereits kurz nach Fahrtbeginn geriet auch dieses Gespann in eine Kontrolle der Verkehrsüberwachungsgruppe. Das Ergebnis fiel nahezu identisch aus. Erneut fehlte die erforderliche Genehmigung und auch das Gespann wog wieder ... 52 Tonnen. Damit beendete die Polizei auch den zweiten Transportversuch.

Behörden prüfen wirtschaftlichen Vorteil

Gegen beide Fuhrunternehmen werden nun Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Darüber hinaus prüfen die zuständigen Behörden, ob durch die Fahrten ein wirtschaftlicher Vorteil entstanden ist.

Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, könnte zusätzlich ein Gewinnabschöpfungsverfahren eingeleitet werden. Dabei geht es darum, finanzielle Vorteile abzuschöpfen, die durch einen Verstoß gegen geltende Vorschriften erzielt wurden.

Was ist ein Gewinnabschöpfungsverfahren?Ein Gewinnabschöpfungsverfahren dient dazu, wirtschaftliche Vorteile abzuschöpfen, die durch einen Rechtsverstoß erzielt wurden. Dabei kann die zuständige Behörde oder ein Gericht anordnen, dass der finanzielle Vorteil an den Staat abgeführt werden muss. Ziel ist es, zu verhindern, dass sich Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften wirtschaftlich lohnen.

Im Fall unerlaubter Schwertransporte kann dies beispielsweise dann geprüft werden, wenn durch den Verzicht auf erforderliche Genehmigungen oder Auflagen Kosten eingespart wurden.

Warum Schwertransporte eine Genehmigung benötigen

Schwertransporte dürfen die gesetzlich zulässigen Gewichts- oder Abmessungsgrenzen nur mit einer behördlichen Ausnahme- oder Erlaubnisgenehmigung überschreiten. Darin werden unter anderem die zulässige Strecke, mögliche Auflagen sowie gegebenenfalls Begleitmaßnahmen festgelegt.

Fehlt eine solche Genehmigung, kann die Polizei die Weiterfahrt unmittelbar untersagen. Je nach Verstoß drohen außerdem Bußgelder und weitere verwaltungsrechtliche Konsequenzen.

Fazit