Lade-Säulen für Mehrparteienhäuser: So gibt's bis 2.000 Euro Förderung pro Stellplatz

Lade-Säulen für Mehrparteienhäuser
So gibt's bis 2.000 Euro Förderung pro Stellplatz

ArtikeldatumVeröffentlicht am 25.03.2026
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Ladepunkt, Steckdose Parkplatz
Foto: Jorg Greuel via Getty Images

Ziel ist es, den Ausbau von Lademöglichkeiten dort voranzubringen, wo bisher häufig technische und organisatorische Hürden bestehen. Nach Angaben des Verkehrsministeriums betrifft das insbesondere Gebäude mit gemeinsam genutzten Stellplätzen. In Deutschland gibt es rund 21 Millionen Wohnungen in Mehrparteienhäusern und etwa neun Millionen zugehörige Stellplätze.

Die Förderung richtet sich an mehrere Gruppen. Dazu zählen Wohnungseigentümergemeinschaften, kleinere Unternehmen sowie private Vermieter und größere Wohnungsunternehmen. Die Umsetzung erfolgt über ein digitales Antragsportal.

Förderung zielt auf bestehenden Gebäudebestand

Im Mittelpunkt steht der bereits vorhandene Wohnungsbestand. Anders als bei Neubauten ist die Nachrüstung von Ladeinfrastruktur hier häufig aufwendiger. Neben der eigentlichen Wallbox können deshalb auch Netzanschlüsse und bauliche Maßnahmen gefördert werden.

Eine zentrale Voraussetzung ist die Vorbereitung eines größeren Teils der Stellplätze. Mindestens 20 Prozent der vorhandenen Plätze müssen vorverkabelt werden. Zudem gilt eine Mindestzahl von sechs elektrifizierten Stellplätzen pro Gebäude. Die maximale Ladeleistung pro Ladepunkt ist auf 22 kW begrenzt. Damit bleibt das Programm auf typische Anwendungen im privaten Umfeld ausgerichtet.

Höhe der Förderung pro Stellplatz

Die Förderung erfolgt als Festbetrag pro Stellplatz. Die Höhe hängt von der technischen Ausstattung ab.

• bis zu 1.300 Euro je Stellplatz ohne Wallbox
• bis zu 1.500 Euro je Stellplatz mit Wallbox
• bis zu 2.000 Euro je Stellplatz mit bidirektionaler Ladefunktion

Die ersten beiden Fördergruppen werden nach dem Zeitpunkt des Antragseingangs bearbeitet. Für größere Wohnungsunternehmen gilt ein wettbewerbliches Verfahren. Hier werden die Mittel nach Abschluss der Auswahl vergeben.

Fristen und Ablauf der Antragstellung

Die Antragstellung startet am 15.04.2026. Für Wohnungseigentümergemeinschaften sowie kleinere Antragsteller ist eine Einreichung bis zum 10.11.2026 möglich.

Unternehmen mit größerem Wohnungsbestand können ihre Anträge bis zum 15.10.2026 stellen. Die Entscheidung erfolgt anschließend gebündelt.

Die Abwicklung übernimmt ein externer Projektträger. Zusätzlich unterstützt die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur die fachliche Umsetzung des Programms.

Bedeutung für Mieter und Eigentümer

Das Programm setzt an einem zentralen Punkt der Elektromobilität an. Während Eigenheimbesitzer häufig eigene Ladelösungen installieren können, ist das in Mehrparteienhäusern deutlich komplexer. Eigentümergemeinschaften müssen Entscheidungen gemeinsam treffen, technische Voraussetzungen schaffen und Investitionen koordinieren.

Mit der Förderung sollen diese Hürden reduziert werden. Gleichzeitig entsteht ein Anreiz, größere Teile der Stellplätze vorzubereiten, statt nur einzelne Ladepunkte zu installieren. Das kann den späteren Ausbau erleichtern. Für Mieter bedeutet das Programm indirekt bessere Chancen auf eine Lademöglichkeit am Wohnort. Voraussetzung bleibt jedoch die Umsetzung durch Eigentümer oder Vermieter.

Einordnung in die Ausbauziele

Das Förderprogramm ist Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung. Dieser sieht vor, den Ausbau von Ladepunkten stärker in den Alltag zu integrieren.

Der Fokus auf Mehrparteienhäuser schließt eine Lücke, die in der bisherigen Förderung häufig als schwierig galt. Insbesondere in Städten mit hohem Anteil an Mietwohnungen könnten dadurch zusätzliche Ladepunkte entstehen.

Fazit