Von Österreich bis Kroatien gelten im Sommer unterschiedliche Regeln für den Schwerverkehr. Während einige Staaten zusätzliche Ferienfahrverbote eingeführt haben, setzen andere auf ganzjährige Wochenend- oder Nachtfahrverbote.
Für Speditionen und Transportunternehmen reicht es deshalb nicht aus, nur die deutschen Vorschriften zu kennen. Je nach Route gelten unterschiedliche Zeitfenster, Gewichtsklassen und Ausnahmen. Besonders auf den klassischen Urlaubskorridoren über den Brenner, die französisch-italienischen Alpenübergänge oder die Adria-Achse können Fahrverbote den Reiseverlauf erheblich beeinflussen.
Österreich bleibt das wichtigste Transitland
Die umfangreichsten Sommerregelungen für deutsche Unternehmen gelten weiterhin in Österreich. Zusätzlich zu den ganzjährigen Wochenend- und Feiertagsfahrverboten treten auf mehreren stark belasteten Transitstrecken saisonale Beschränkungen in Kraft. Betroffen sind unter anderem die Brennerroute, die Fernpassstraße sowie weitere wichtige Verbindungen Richtung Italien und Südosteuropa. Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 3.000 Euro geahndet werden.
So ist das Lkw-Fahrverbot in Deutschland geregeltIn Deutschland gilt zusätzlich zum ganzjährigen Sonn- und Feiertagsfahrverbot während der Sommerferien ein Ferienfahrverbot. Es betrifft Lastwagen über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger und gilt vom 1. Juli bis 31. August jeweils samstags von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr auf ausgewählten Autobahnen und Bundesstraßen.
Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit einem Bußgeld von 120 Euro als Fahrer beziehungsweise 570 Euro als Halter rechnen. Zahlreiche Ausnahmen gelten unter anderem für Transporte verderblicher Lebensmittel, den kombinierten Verkehr sowie Einsatz- und Pannenhilfefahrzeuge.
Auch Frankreich verschärft die Vorschriften während der Ferienzeit. Neben den regulären Wochenendfahrverboten gelten an mehreren Samstagen im Juli und August zusätzliche Sperrzeiten. Besonders betroffen sind die Verkehrsachsen in Richtung Mittelmeer sowie die Alpenübergänge über den Mont-Blanc- und den Fréjus-Tunnel. Für Unternehmen drohen dort Geldbußen von bis zu 3.750 Euro und damit die höchsten in dieser Übersicht recherchierten Sanktionen.
Nicht jedes Nachbarland kennt ein Sommerfahrverbot
Einen anderen Ansatz verfolgen mehrere deutsche Nachbarstaaten. Die Schweiz verzichtet auf zusätzliche Ferienfahrverbote, schränkt den Schwerverkehr jedoch ganzjährig durch Nachtfahrverbote sowie Sonn- und Feiertagsfahrverbote ein. Dadurch entstehen auch ohne spezielle Sommerregelungen, insbesondere auf den Alpenrouten erhebliche Einschränkungen.
Belgien, die Niederlande und Dänemark kennen dagegen kein allgemeines nationales Sommerfahrverbot für den normalen Güterverkehr. Luxemburg setzt ebenfalls nicht auf ein klassisches Ferienfahrverbot, sondern beschränkt an Wochenenden den Transitverkehr schwerer Lastwagen in Richtung Deutschland und Frankreich.





