Das Landgericht Berlin hat eine Anklage wegen des Verdachts der Falschaussage zugelassen, so die Deutsche Presseagentur (dpa). Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Erinnerungen der damalige Bundesverkehrsminister an ein entscheidendes Treffen mit den Maut-Betreibern hatte. Mitangeklagt ist der frühere Staatssekretär Gerhard Schulz.
Wann der Prozess beginnt, steht noch nicht fest. Nach Angaben des Gerichts laufen derzeit die Abstimmungen mit den Verfahrensbeteiligten. Scheuer weist die Vorwürfe zurück. Sein Anwalt hatte bereits nach Bekanntwerden der Anklage erklärt, sein Mandant trete den Vorwürfen "nachdrücklich entgegen". Auch Schulz bestreitet die Anschuldigungen.
Streitpunkt ist ein Treffen Ende November 2018
Im Zentrum der Anklage steht ein Treffen vom 29.11.2018 zwischen Vertretern des Bundesverkehrsministeriums und den vorgesehenen Betreibern der Pkw-Maut. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll damals die Möglichkeit angesprochen worden sein, die Verträge erst nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu unterzeichnen.
Als Scheuer und Schulz später vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags befragt wurden, sollen beide angegeben haben, sich an ein solches Angebot nicht erinnern zu können. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen nun vor, diese Aussagen entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung gemacht zu haben. In der Anklageschrift ist von "bewussten Falschaussagen" die Rede.
Pkw-Maut wurde 2019 gestoppt
Die Pkw-Maut gehörte zu den wichtigsten verkehrspolitischen Projekten der CSU in der damaligen Bundesregierung aus Union und SPD. Das Modell sah vor, dass grundsätzlich alle Autofahrer Maut zahlen sollten, deutsche Fahrzeughalter jedoch über die Kfz-Steuer entlastet würden.
Der Europäische Gerichtshof erklärte dieses Konzept im Juni 2019 für rechtswidrig. Die Richter sahen eine Benachteiligung ausländischer Autofahrer und damit einen Verstoß gegen EU-Recht.
Bereits Ende 2018 hatte das Bundesverkehrsministerium jedoch Betreiberverträge abgeschlossen. Genau dieser Schritt wurde später zu einem zentralen Kritikpunkt. Gegner warfen Scheuer vor, die Verträge unterschrieben zu haben, obwohl die rechtliche Entscheidung aus Luxemburg noch ausstand.
243 Millionen Euro Schadenersatz für den Bund
Nach dem Scheitern des Projekts kam es zu langwierigen juristischen Auseinandersetzungen mit den vorgesehenen Betreibern. Am Ende musste der Bund im Rahmen eines Schiedsverfahrens 243 Millionen Euro Schadenersatz zahlen.
Der Bundestag setzte daraufhin einen Untersuchungsausschuss ein. Dieser arbeitete von Dezember 2019 bis Sommer 2021 die Vorgänge rund um die Maut-Pläne auf. Die nun zugelassene Anklage geht auf Ermittlungen zurück, die die Berliner Staatsanwaltschaft im Jahr 2022 aufgenommen hatte. Grundlage waren mehrere Strafanzeigen von Privatpersonen.
Scheuer legte sein Bundestagsmandat im April 2024 nieder und arbeitet inzwischen als Unternehmer und Berater.
Was Scheuer nun droht
Mit der Zulassung der Anklage hat das Gericht entschieden, dass ein hinreichender Tatverdacht für eine Hauptverhandlung besteht. Über Schuld oder Unschuld ist damit noch nicht entschieden.
Andreas Scheuer als VerkehrsministerAndreas Scheuer (CSU) war von 2018 bis 2021 Bundesverkehrsminister. In seine Amtszeit fielen hohe Investitionen in Straßen, Brücken, Schienenwege sowie der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos. Kritik gab es unter anderem wegen der schleppenden Digitalisierung des Verkehrssektors, anhaltender Funklöcher entlang wichtiger Verkehrsachsen und Verzögerungen bei zahlreichen Infrastrukturprojekten. Zudem sorgte die Pkw-Maut für politische und juristische Auseinandersetzungen. Die Maut-Affäre, Probleme bei der Umsetzung zentraler Projekte und die Diskussion über den Zustand der Verkehrsinfrastruktur prägten seine Amtszeit bis zu ihrem Ende im Jahr 2021.
Im bevorstehenden Verfahren wird es insbesondere darum gehen, ob Scheuer und Schulz tatsächlich bewusst falsche Angaben vor dem Untersuchungsausschuss gemacht haben oder ob ihre damaligen Aussagen auf Erinnerungslücken zurückzuführen waren. Das Gericht wird dazu Zeugen, Akten und die Protokolle des Untersuchungsausschusses auswerten.












