Die 40-Jährige war am Samstag, 22.8.2026 gegen 00:15 Uhr mit ihrer Tochter im niedersächsischen Landkreis Diepholz unterwegs. Während der Fahrt setzte das Mädchen den Notruf über die Freisprecheinrichtung ab und schilderte der Polizei, dass ihre Mutter nicht mehr sicher fahren könne. Das aufgelöste Mädchen berichtete, dass das Auto in Schlangenlinien fahre und mehrfach auf die Gegenfahrbahn geraten sei.
Polizei bestimmt den Standort während des Notrufs
Nach Angaben eines Polizeisprechers gegenüber dem "Spiegel" sprachen die Beamten während des Telefonats sowohl mit der Tochter als auch mit der Mutter. Dadurch konnten sie den Standort des Autos bestimmen und Einsatzkräfte zu der Strecke schicken.
Die Polizei entdeckte den Wagen schließlich zwischen Lembruch und Düversbruch nordöstlich von Osnabrück. Die Beamten stoppten die Autofahrerin auf einem Grünstreifen. Ein Atemalkoholtest ergab nach Polizeiangaben einen Wert von 1,91 Promille.
Führerschein noch vor Ort beschlagnahmt
Die Beamten untersagten der 40-Jährigen die Weiterfahrt und ließen ihr eine Blutprobe entnehmen, die dann den gerichtlich verwertbaren Blutalkoholwert dokumentiert. Den Führerschein stellten die Polizisten noch vor Ort sicher.
Das Mädchen wurde anschließend einer Aufsichtsperson aus der Familie übergeben. Gegen die Mutter läuft ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
Welche Strafe der Mutter droht
Eine Fahrt mit 1,91 Promille ist kein gewöhnlicher Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze mehr. Bei Autofahrern wird bereits ab 1,1 Promille von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen. Trunkenheit im Verkehr kann nach Paragraf 316 Strafgesetzbuch mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Die konkrete Geldstrafe wird in Tagessätzen festgesetzt und richtet sich damit auch nach dem Einkommen der Verurteilten.
Bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr wird die Fahrerlaubnis in der Regel entzogen. Das Gericht bestimmt zugleich eine Sperrfrist, während der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Sie beträgt grundsätzlich mindestens sechs Monate und kann bis zu fünf Jahre reichen. Wird die Fahrerlaubnis entzogen, werden zudem drei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen.
MPU hängt vom Ergebnis der Blutprobe ab
Ergibt die Blutuntersuchung eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,6 Promille, muss die Fahrerlaubnisbehörde vor einer Neuerteilung ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangen. Gleiches gilt ab einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 Milligramm je Liter. Eine mögliche MPU kommt damit zusätzlich zur strafrechtlichen Verurteilung und zur Sperrfrist hinzu.
Dass die achtjährige Tochter im Auto saß und die Polizei selbst auf die unsichere Fahrweise aufmerksam machte, kann bei der Bewertung des gesamten Geschehens berücksichtigt werden. Ob sich daraus weitere strafrechtliche Konsequenzen ergeben, hängt unter anderem davon ab, ob die Ermittler eine konkrete Gefährdung des Kindes oder anderer Verkehrsteilnehmer nachweisen können.





