Neue Änderung für Autofahrer ab 1. Juli: Das kostet künftig 30.000 Euro Bußgeld

Neue Änderung für Autofahrer ab 1. Juli
Das kostet künftig 30.000 Euro Bußgeld

ArtikeldatumVeröffentlicht am 16.06.2026
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Blitzer, Geschwindigkeitskontrolle
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Mit dem neuen § 4c Straßenverkehrsgesetz wird erstmals ausdrücklich geregelt, dass Behörden nicht über die Person getäuscht werden dürfen, die eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat.

Die Vorschrift richtet sich gegen mehrere Beteiligte, also gegen den tatsächlichen Fahrer, Personen, die einen Verstoß gegenüber der Behörde auf sich nehmen, sowie Anbieter, die solche Geschäfte vermitteln oder organisieren. Für entsprechende Verstöße sieht das Gesetz Geldbußen von bis zu 30.000 Euro vor.

So funktionierte der Punktehandel

Auslöser der Gesetzesänderung ist ein Geschäftsmodell, das seit Jahren unter dem Begriff Punktehandel bekannt ist. Nach einem Tempoverstoß oder einer Rotlichtfahrt erhielten Fahrzeughalter einen Anhörungsbogen der Behörde. Über spezialisierte Anbieter konnten sie Personen finden, die Angaben, das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt gefahren zu haben. Dafür erhielten diese sogenannten Strohmänner eine Vergütung.

Für die eigentlichen Fahrer konnte sich das lohnen. Sie vermieden dadurch Einträge im Fahreignungsregister oder wollten drohende Fahrverbote abwenden. Entsprechende Angebote wurden teilweise offen im Internet beworben.

Warum der Staat einschreitet

Das Fahreignungsregister in Flensburg dient dazu, wiederholte und schwere Verkehrsverstöße zu erfassen. Wer acht Punkte erreicht, verliert die Fahrerlaubnis.

Wurden Verstöße auf andere Personen übertragen, erschien im Register nicht die tatsächlich verantwortliche Person. Nach Auffassung des Gesetzgebers wurde damit die Funktion des Punktesystems unterlaufen. Die Neuregelung soll deshalb verhindern, dass Sanktionen durch falsche Fahrerangaben umgangen werden. Vorausgegangen war eine Empfehlung des Verkehrsgerichtstags aus dem Jahr 2024.

Fazit