Neue HU-Regeln aus Brüssel: Mehr Pflichten – kein TÜV bei offenen Rückrufen

Neue HU-Regeln aus Brüssel
Mehr Pflichten – kein TÜV bei offenen Rückrufen

ArtikeldatumVeröffentlicht am 06.05.2026
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Hauptuntersuchung TÜV EU
Foto: Wittich

So sollen künftig neue Assistenzsysteme im Rahmen der HU geprüft werden, bei offenen Rückrufe gibt es keine "TÜV"-Plakette mehr und die HU aus dem Ausland wird erlaubt. Für viele Autofahrer dürfte vor allem ein Punkt entscheidend sein: Die EU-Abgeordneten lehnten den Vorschlag der EU-Kommission ab, Fahrzeuge ab zehn Jahren jedes Jahr zur Hauptuntersuchung zu schicken. Ende 2025 hatte sich auch schon der EU-Rat dagegen ausgesprochen.

Der CDU-Europaabgeordnete Jens Gieseke erklärte: "Keine jährlichen Hauptuntersuchungen für Fahrzeuge älter als zehn Jahre und keine zusätzlichen Prüfpflichten für leichte Nutzfahrzeuge senden ein klares Entlastungssignal an Verbraucher und insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen."

Airbags und Notbremsassistenten

Deutlich konkreter werden die Pläne dagegen bei modernen Fahrzeugsystemen. Künftig sollen Airbags, automatische Notbremsassistenten und weitere elektronische Sicherheitssysteme stärker Bestandteil der Hauptuntersuchung werden.

Bisher werden viele dieser Systeme nur eingeschränkt kontrolliert. Gerade bei modernen Fahrzeugen mit umfangreicher Sensorik und Software sehen die Abgeordneten hier Nachholbedarf.

Auch Elektro- und Hybridfahrzeuge sollen zusätzliche Prüfpunkte erhalten. Hintergrund ist die steigende Zahl elektrifizierter Fahrzeuge in Europa. Für Autofahrer könnte das bedeuten, dass die Hauptuntersuchung technischer und aufwendiger wird als bisher.

Offene Rückrufe = kein HU

Eine weitere geplante Änderung betrifft verpflichtende Rückrufaktionen der Hersteller. Künftig soll bei der Hauptuntersuchung geprüft werden, ob sicherheitsrelevante Rückrufe erledigt wurden.

Wurde ein verpflichtender Rückruf nicht durchgeführt, könnte das Fahrzeug die Prüfung nicht bestehen.

Gerade in Deutschland wäre das eine spürbare Änderung. Rückrufe werden zwar bereits heute vom Kraftfahrt-Bundesamt dokumentiert, direkte Folgen für die HU-Plakette gibt es bislang aber meist nicht.

Hauptuntersuchung im Ausland möglich

Für deutsche Urlauber und Wohnmobilfahrer könnte eine weitere Änderung interessant werden. Technische Prüfungen sollen künftig auch in anderen EU-Ländern möglich sein. Wer sich längere Zeit mit einem deutschen Fahrzeug etwa in Spanien, Italien oder Frankreich aufhält, könnte die Prüfung dort durchführen lassen.

Geplant ist dafür eine vorläufige EU-Bescheinigung mit einer Gültigkeit von sechs Monaten. Die nächste reguläre Hauptuntersuchung müsste anschließend wieder in Deutschland erfolgen.

Zusätzliche Abgasprüfungen

Außerdem sprechen sich die Abgeordneten für zusätzliche Abgasmessungen bei der Hauptuntersuchung aus. Künftig könnten neben den bisherigen Prüfungen auch Stickoxide (NOx) und die Anzahl ausgestoßener Partikel gemessen werden. Gerade bei modernen Direkteinspritzern und Dieselfahrzeugen gelten diese Emissionen seit Jahren als sensibles Thema, weil sie sich mit herkömmlichen Prüfverfahren nur eingeschränkt erfassen lassen.

Verpflichtend sollen die neuen Messungen EU-weit allerdings nicht werden. Stattdessen sollen die einzelnen Mitgliedstaaten selbst entscheiden können, ob und in welchem Umfang sie solche Prüfungen einführen. Für Deutschland wäre damit grundsätzlich ein eigener nationaler Weg möglich.

Mehr technische Kontrollen im Verkehr

Parallel dazu sollen technische Straßenkontrollen ausgeweitet werden. Bisher stehen dabei vor allem Lastwagen und Busse im Fokus. Künftig könnten aber auch Transporter stärker kontrolliert werden. Das würde unter anderem Handwerksbetriebe, Lieferdienste und Wohnmobile auf Transporterbasis betreffen.

Geplant ist außerdem, Fahrzeuge bei Straßenkontrollen gezielt auf auffällige Schadstoffwerte zu überprüfen. Besteht der Verdacht auf erhöhte Emissionen oder technische Manipulationen, könnten anschließend zusätzliche technische Untersuchungen angeordnet werden.

Hauptuntersuchung in DeutschlandIn Deutschland müssen Neuwagen erstmals nach drei Jahren zur Hauptuntersuchung (HU). Danach ist die Prüfung in der Regel alle zwei Jahre fällig. Für Motorräder sowie Anhänger gelten teilweise abweichende Fristen. Nutzfahrzeuge wie Taxis, Busse oder bestimmte gewerblich genutzte Fahrzeuge müssen wegen der höheren Belastung häufiger geprüft werden.

Dokumentationspflicht gegen Tachobetrug

Auch beim Gebrauchtwagenhandel plant die EU neue Regeln. Werkstätten sollen Kilometerstände künftig dokumentieren müssen. Zusätzlich sollen Hersteller Daten vernetzter Fahrzeuge in nationale Datenbanken übertragen.

Damit soll verhindert werden, dass Laufleistungen manipuliert werden. Nach Angaben der EU gilt Tachobetrug weiterhin als Problem auf dem europäischen Gebrauchtwagenmarkt. Die Dokumentationspflicht soll allerdings nur greifen, wenn Reparaturen länger als eine Stunde dauern.

So geht es weiter

Die Vorschläge des Verkehrsausschusses sind noch nicht endgültig beschlossen. Nun folgen Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament und den EU-Mitgliedstaaten. Erst danach wird das gesamte Parlament über die endgültigen Regeln abstimmen.

Fazit