Neues EuGH-Urteil zu Blitzer-Warnern: Stehen Radar-Warner wie Ooono & Co. vor dem Aus?

Neues EuGH-Urteil zu Blitzer-Warnern
Stehen Radar-Warner wie Ooono & Co. vor dem Aus?

ArtikeldatumVeröffentlicht am 23.06.2026
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Blitzer
Foto: Imago

Für Autofahrer ändert sich durch das Urteil zunächst nichts. Die Nutzung von Blitzer-Apps während der Fahrt ist in Deutschland bereits verboten. Die Entscheidung aus Luxemburg eröffnet den Mitgliedstaaten jedoch die Möglichkeit, stärker bei den Anbietern solcher Dienste anzusetzen. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Unternehmen ihren Sitz in einem anderen EU-Land haben.

EuGH sieht Ausnahmen vom Herkunftslandprinzip

Hintergrund sind die verbundenen Rechtssachen C-188/24 und C-190/24. Im Mittelpunkt stand unter anderem der Dienst Coyote, der Fahrer über verschiedene Verkehrsereignisse und Kontrollen informiert. Grundsätzlich gilt im europäischen Binnenmarkt das sogenannte Herkunftslandprinzip. Danach werden digitale Dienste in erster Linie nach den Regeln des Landes beaufsichtigt, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Der EuGH stellte nun klar, dass hiervon Ausnahmen möglich sind, wenn ein Mitgliedstaat Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung für erforderlich hält.

Nach Auffassung des Gerichts können Staaten deshalb unter bestimmten Voraussetzungen die Verbreitung von Informationen über bestimmte Verkehrskontrollen einschränken. Solche Maßnahmen müssen allerdings europarechtliche Vorgaben und festgelegte Verfahren einhalten.

Französisches System stand im Mittelpunkt

Auslöser war ein französisches Verfahren. Dort können Behörden in bestimmten Situationen zeitlich und räumlich begrenzte Zonen festlegen, in denen Nutzerwarnungen über Kontrollen nicht weitergegeben werden dürfen.

Der EuGH bestätigte grundsätzlich die Möglichkeit solcher Regelungen. Gleichzeitig machten die Richter deutlich, dass Mitgliedstaaten dabei strenge Verfahrensvorschriften beachten müssen.

In der Entscheidung heißt es:

"... diese Pflichten wesentliche Verfahrensvorschriften darstellen, die es rechtfertigen, dass nicht mitgeteilte Maßnahmen, die den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft beschränken, dem Einzelnen nicht entgegengehalten werden dürfen ..." (EuGH, Rechtssachen C-188/24 und C-190/24, Randnummer 98)

Bedeutung für Deutschland

Für Deutschland ist die Entscheidung vor allem deshalb interessant, weil die Rechtslage für Autofahrer bereits weitgehend feststeht. Nach § 23 Absatz 1c Straßenverkehrs-Ordnung dürfen Fahrzeugführer keine Geräte oder Anwendungen verwenden, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören. Dazu zählen auch viele Blitzer-Apps auf Smartphones oder Navigationsgeräten.

In der Praxis konzentrieren sich Kontrollen bisher meist auf die Nutzer. Das EuGH-Urteil eröffnet nun die Möglichkeit, stärker bei den Anbietern entsprechender Dienste anzusetzen. Ob Deutschland diesen Weg künftig verfolgt, ist jedoch eine politische Entscheidung. Konkrete Pläne für neue Maßnahmen gibt es derzeit nicht.

Was für Autofahrer weiterhin gilt

Erlaubt bleibt grundsätzlich der Besitz eines entsprechenden Geräts oder einer App. Entscheidend ist die Nutzung während der Fahrt. Nicht erlaubt ist es, eine aktive Warnfunktion zu verwenden, die den Fahrer vor Geschwindigkeitskontrollen oder anderen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen warnt. Verstöße können mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.

Auch Navigationsgeräte mit integrierter Warnfunktion dürfen während der Fahrt nicht entsprechend genutzt werden.

Fazit