Mit dem einheitlichen Verkehrsschild sollen die bisher unterschiedlichen Schilder in den Städten ersetzt und die Regelungen vereinheitlicht werden. Erste Exemplare sind bereits in Den Haag aufgestellt worden.
Das neue Schild zeigt einen roten Kreis mit einem stilisierten Pkw und Abgaswolken auf weißem Grund. Darüber steht das Wort "ZONE". Das Verkehrszeichen weist auf Bereiche hin, in denen besondere Emissionsvorgaben gelten. Unterzeichen geben an, welche Fahrzeugtypen oder Emissionsklassen von den Regelungen betroffen sind.
Einführung und Ziel
Die Umstellung erfolgt zwischen dem 1. Januar und dem 1. Juli 2026. Bis dahin behalten die bisherigen Schilder ihre Gültigkeit. Mit der neuen Regelung will die niederländische Regierung die Vielzahl unterschiedlicher Beschilderungen in den Städten vereinheitlichen und für mehr Übersicht sorgen.
Das Zeichen wird künftig sowohl für klassische Umweltzonen ("Milieuzones") als auch für die strengeren Null-Emissionszonen ("Zero-Emissiezones") verwendet. Beide Varianten bleiben rechtlich getrennt, werden aber einheitlich signalisiert.
Unterschied zwischen Umwelt- und Null-Emissionszone
In Umweltzonen sind besonders emissionsstarke Fahrzeuge nur eingeschränkt zugelassen, häufig betrifft das ältere Dieselmodelle. Null-Emissionszonen gehen deutlich weiter: Hier sollen langfristig ausschließlich Fahrzeuge verkehren, die keinerlei Schadstoffe ausstoßen.

Hier das neue Schild einer Umweltzone in dem bestimmte Fahrzeuge ausgeschlossen werden.
Diese strengeren Zonen richten sich zunächst an den gewerblichen Verkehr. Lieferwagen und Lkw dürfen dort künftig nur noch fahren, wenn sie elektrisch oder mit Wasserstoff betrieben werden. Übergangsregelungen gelten je nach Fahrzeugtyp und Emissionsklasse bis spätestens 2030.
Bedeutung für Pkw-Fahrer
Auch wenn das Schild einen stilisierten Pkw zeigt, für private Autofahrer ändert sich zunächst nichts. Das neue Verkehrszeichen bedeutet nicht automatisch ein Fahrverbot für Pkw. In den Null-Emissionszonen gelten die Beschränkungen weiterhin nur für Liefer- und Lastwagen. Pkw dürfen die Bereiche befahren, sofern die jeweilige Stadt keine zusätzlichen Vorgaben macht.
Anders ist die Lage in klassischen Umweltzonen. Dort können bestimmte Pkw ausgeschlossen werden, wenn sie eine zu niedrige Emissionsklasse aufweisen. Die jeweilige Kommune entscheidet über die konkreten Anforderungen und macht diese durch Unterzeichen kenntlich.
Ausnahmen und Sonderregelungen
Einige Fahrzeuge dürfen unabhängig von ihrer Emissionsklasse in die Zonen einfahren. Dazu zählen Oldtimer, die mindestens 40 Jahre alt sind, rollstuhlgerechte Fahrzeuge sowie Fahrzeuge, die für mindestens 500 Euro behindertengerecht umgebaut wurden. Solche Umbauten müssen dauerhaft eingebaut und nachweislich dokumentiert sein.
Diese Ausnahmen gelten in allen niederländischen Städten gleichermaßen. Sie sollen sicherstellen, dass Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nicht benachteiligt werden und historische Fahrzeuge weiterhin bewegt werden dürfen.
Kontrolle und Umsetzung
Die Einhaltung der Regelungen wird in den Städten zunehmend automatisiert überwacht. Kameras erfassen die Kennzeichen und gleichen sie mit den Fahrzeugdaten ab. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Die konkrete Ausgestaltung der Kontrollen liegt bei den Kommunen.
Ausländische Fahrer sollten sich vor Einfahrt in Stadtzentren über die geltenden Vorschriften informieren. Das neue Schild soll dazu beitragen, Zonen mit Emissionsbeschränkungen auf den ersten Blick zu erkennen. Maßgeblich bleiben jedoch die jeweiligen Unterzeichen und lokalen Bestimmungen.












