Ein Verkehrsschild mit grünem Rand soll den Berichten zufolge in Spanien und auch auf der Balearen-Insel Mallorca von der spanischen Verkehrsbehörde DGT eingeführt werden. Dabei entsteht auch der Eindruck, als handele es sich um ein bereits etabliertes europäisches Schilder-System – insbesondere mit Verweis auf Frankreich. Doch das ist nur die halbe Wahrheit.
Noch kein offizielles Schild in Spanien
Tatsächlich prüft die DGT derzeit die Einführung eines neuen Zeichens, das eine empfohlene Geschwindigkeit anzeigen soll. Es wäre damit das erste Mal, dass in Spanien ein spezielles Schild mit grünem Rand eingesetzt würde. Bislang gibt es dafür weder eine offizielle Regelung noch einen Eintrag im aktuellen Verkehrszeichenkatalog.
Nach Angaben der DGT handelt es sich bei dem möglichen neuen Schild um eine freiwillige Orientierung, die keine rechtliche Bindung hätte. Es würde also – im Gegensatz zu den bekannten rot umrandeten Tempolimit-Schildern – keine Bußgelder nach sich ziehen, wenn die empfohlene Geschwindigkeit überschritten wird. Der Fokus liegt auf freiwilliger Rücksichtnahme in sensiblen Bereichen wie Schulzonen oder dicht befahrenen Innenstadtlagen.
Zwar ist ein Einsatz auf Mallorca oder in anderen spanischen Städten perspektivisch möglich, doch derzeit existieren diese Schilder in Spanien noch nicht im öffentlichen Straßenbild.
Frankreich: Empfehlung ja – aber anders
Frankreich wird zudem als Beispiel für den Erfolg des "grünen Empfehlungsschilds" angeführt. Es existiert dort jedoch kein rundes Schild mit grünem Rand. In unserem Nachbarland kommt bereits seit den 1970er-Jahren das reguläre Verkehrszeichen C4a zum Einsatz – ein blaues, quadratisches Schild, das eine empfohlene Geschwindigkeit angibt. Dieses ist ebenfalls unverbindlich und stellt keine gesetzliche Höchstgeschwindigkeit dar.
Anders sieht es in Großbritannien aus. Dort wurden in einzelnen Gemeinden – etwa in Northamptonshire – runde Schilder mit grünem Rand tatsächlich versuchsweise eingeführt. Sie zeigen eine empfohlene Geschwindigkeit, beispielsweise 20 mph, während die zulässige Höchstgeschwindigkeit rechtlich weiterhin höher liegt.
Diese Schilder haben keine gesetzliche Verbindlichkeit. Sie sind nicht durch verkehrsrechtliche Anordnungen gedeckt und dienen rein der freiwilligen Verhaltenslenkung. Die Kommunen setzen sie gezielt in sensiblen Bereichen ein, um ohne formale Regulierung für mehr Rücksichtnahme zu werben.
In der Fotoshow zeigen wir Ihnen die kürzlich neu eingeführten Verkehrsschilder in Spanien.